Zahlreiche Versicherer haben in ihren Vertragsbedingungen für Hausratversicherungen die sogenannte Nachtklausel gestrichen. Danach waren Fahrräder zwischen 22 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens nicht versichert, wenn sie nicht im Fahrradkeller, der Wohnung oder der Garage stehen.
Nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) sind Fahrräder jetzt rund um die Uhr in der Hausratversicherung mitversichert. BdV-Vorsitzende Lilo Blunck: „Allerdings halten noch nicht alle Versicherer diese Regelung vor.“ Deshalb sollten sich Versicherte jetzt bei ihrer Versicherung nach den neuen Bedingungen erkundigen.
Sorgfaltspflicht - das Schloss sollte vorhanden sein
Nach Einschätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gebe es mittlerweile immer mehr Versicherungen, die die Nachtklausel nicht mehr enthalten. Allerdings sollten nach Meinung des BdV Versicherte ihre Fahrräder auch unter den neuen Bedingungen nicht achtlos abstellen, sondern in möglicherweise vorhandenen Abstellräumen unterbringen. Zur Sorgfaltspflicht gehört auch weiterhin die Sicherung des Rades mit einem Schloss.
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Extra Versicherung für hochpreisige Fahrräder
Wenn das Fahrrad weg ist, sollten Bestohlene sofort zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Für die anschließende Schadensmeldung an die Versicherung sollten alle Kaufbelege aufbewahrt werden. Einige Versicherer fordern darüber hinaus den Nachweis, dass sich alle mitgelieferten Fahrradschlüssel noch im Besitz des Versicherten befinden.
In der Regel entfällt bei einer Hausratversicherung ein Prozent der Versicherungssumme auf das Fahrrad. Viele Versicherer bieten allerdings inzwischen die Möglichkeit, gegen Aufpreis auch höherwertige Fahrräder zu versichern. Nach Einschätzung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) könnte sich ein solcher Vertragsabschluss vor allem für Familien lohnen, die über mehrere Fahrräder verfügen.