Die Anrechnungszeiten steigern nicht immer unmittelbar die Rente, sie zählen aber bei der Erfüllung von Wartezeiten in der Rentenversicherung mit. So kann man beispielsweise die Altersrente für langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten, wenn eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
Darüber hinaus können Schulzeiten zu einer besseren Bewertung von beitragsfreien Zeiten und damit auch zu einer höheren Rente führen. Damit aus Schulzeiten Anrechnungszeiten werden können, ist kein Schulabschluss notwendig. Der Besuch einer Fachschule oder die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wirken sich bis zu drei Jahre rentensteigernd aus.
Bei Fragen geben die Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800-10004800 Auskunft. Außerdem gibt es einen
Live-Chat.