Kapitallebensversicherung
Beliebt, aber nicht sinnvoll
Die Kapitallebensversicherung ist eine Mischung aus Sparvertrag und Versicherungspolice. In Deutschand ist sie als Ergänzung zur gesetzlichen Rente eine der am meisten verbreiteten Formen der privaten Altersvorsorge.
Was versteht man darunter?
Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus Sparvertrag und Versicherungspolice. Monatlich oder jährlich zahlen Sie einen bestimmten Betrag an die Versicherungsgesellschaft. Davon werden je nach Unternehmen unterschiedlich hohe Verwaltungskosten (zwischen zehn und 25 Prozent) abgezogen sowie die Kosten für den Risikoschutz (rund zehn Prozent). Letzteren kassieren die Versicherungsunternehmen für den Fall, dass der Kunde vor Ablauf des Vertrages stirbt und sie die Todesfallsumme ausbezahlen müssen (siehe unten). Was nach Abzug dieser Beträge vom Beitrag noch übrig bleibt, ist der Sparanteil, der verzinst wird, also zwischen 65 und 80 Prozent der eingezahlten Summe. Wie hoch der Sparanteil Ihrer persönlichen Police genau ist, erfahren Sie in der Regel nicht. Diese Zahlen halten die Unternehmen meist verdeckt. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird das gesamte angesparte Kapital ausgezahlt.
Die Police gewährleistet einen gewissen Hinterbliebenenschutz: Sollten Sie das Ende der Vertragslaufzeit nicht erleben, fließt einem Begünstigten, den Sie selbst bei Vertragsabschluss benennen können, die Todesfallsumme zu: die vertraglich garantierte Versicherungssumme plus die bis dato angesparten Zinsen.
Für wen ist sie geeignet?
Es gibt keine Zielgruppe, für den sich diese Art der Altersvorsorge noch lohnt. Eine Police bindet Sie auf 30 oder 35 Jahre. Ein frühzeitiger Ausstieg ist immer mit großen Verlusten verbunden. Hinzu kommt, dass keiner voraussagen kann, wie sich Ihre persönliche Situation über einen so langen Zeitraum verändern wird und ob Sie immer genügend Geld übrig haben, um die Beiträge Ihrer Lebensversicherung zu decken. Ebenso wenig ist absehbar, wie ein Unternehmen über diesen Zeitraum hinweg wirtschaften wird. Das macht diese Anlageform sogar für Selbständige, die die Beiträge steuerlich absetzen können, unattraktiv. In der heutigen Zeit sind flexible Geldanlagen gefragt, die kurzfristig auf die jeweilige Lebenssituation angepasst werden können.
Wie hoch ist das Risiko?
Die Rendite solcher Policen befindet sich seit Jahren auf Talfahrt. Der vertraglich zugesicherte Garantiezins, der auf den Sparanteil bezahlt wird, liegt derzeit bei lediglich 2,25 Prozent. Der bei Vertragsabschluss gültige Zinssatz gilt für die gesamte Vertragslaufzeit!
Darüber hinaus erhalten Sie eine so genannte Überschussbeteiligung. Das ist jene Verzinsung, die über den garantierten Satz hinausgeht und deren Höhe davon abhängt, wie gut das Unternehmen wirtschaftet und wie gewinnbringend es die Beiträge seiner Kunden angelegt. Die Überschussbeteiligung ist eine rein spekulative Größe und abhängig von der aktuellen Wirtschaftslage, denn die Unternehmen legen das Geld ihrer Kunden zu rund 30 Prozent in Aktien und Fonds an. In der Vergangenheit waren Überschussbeteiligungen von über sieben Prozent möglich. Heutzutage liegen sie zum Teil deutlich unter vier Prozent. Bei einigen Unternehmen ist nicht mal garantiert, dass man die Summe der eingezahlten Beiträge am Ende der Laufzeit wieder zurückerhält. Hängt auch von Sterblichkeit ab der Versicherungsnehmer.
Die Höhe der Überschussbeteiligung variiert von Jahr zu Jahr. Was Ihnen bei laufenden Verträgen in der Vergangenheit gutgeschrieben wurde, bleibt auch erhalten. Sollte es in Zukunft wieder aufwärts gehen, sind theoretisch auch wieder höhere Überschussbeteiligungen zu erwarten.
Wie hoch ist die Steuerlast?
Gewinne aus Policen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, werden zur Hälfte mit dem individuellen Steuersatz belegt, vorausgesetzt der Vertrag wird nach dem 60. Lebensjahr fällig. Wollen Sie vorher an den Spartopf, erhebt das Finanzamt auf den kompletten Ertrag Steuern. Nur Policen die vor 2005 abgeschlossen wurden, genießen das Privileg der Steuerfreiheit der Erträge.
Infos zu Ausstieg und Kündigung:
Die Kündigung einer unrentablen Police, die länger als ein Jahr besteht, ist die schlechteste Option. Sie erhalten nur den so genannten Rückkaufswert ausbezahlt, also das bis dahin angesparte Kapital. Davon wird allerdings eine Stornoquote von häufig bis zu zehn Prozent abgezogen. Bei vielen Unternehmen erhält man bei einem vorzeitigen Ausstieg im ersten Drittel der vereinbarten Laufzeit unter Umständen nicht einmal die gesamte Summe der eigenen Einzahlungen zurück! Eine Kündigung macht nur dann Sinn, wenn Sie Schulden zu tilgen haben und das Geld dringend benötigen.
Wesentlich rentabler ist es, eine bereits länger laufende Police freizustellen. Dabei entfällt die Beitragszahlung. Das bisher eingezahlte Geld bleibt aber bei der Versicherung. Es wird erst am Ende der einst vereinbarten Vertragslaufzeit ausbezahlt.
Eine weitere Alternative ist der Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt. Es gibt Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, Policen mit Restlaufzeiten zu kaufen. Allerdings muss der Rückkaufswert meistens 5.000 Euro betragen und die Police eine Restlaufzeit von maximal 15 Jahren aufweisen. Nicht zuletzt kaufen die Firmen nur Policen von renditestarken Unternehmen mit guten Ertragsprognosen auf.
Worauf sollte man besonders achten?
In vielen Policen sind die Beiträge dynamisch gestaltet, um die Inflationsrate auszugleichen. Von dieser Variante ist allerdings abzuraten, da immer weniger Sparanteil von der Einzahlungssumme übrig bleibt. Denn ebenfalls jährlich steigt auch der Anteil für den Risikoschutz, also den Todesfall. Die Dynamik können Sie jederzeit auch bei bestehenden Policen kündigen.