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14.01.2009 08:00 Uhr
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Rürup-Rente

Auch Senioren profitieren von Steuervorteilen

Auch Senioren profitieren von Steuervorteilen
Bei der Rürup-Rente können die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung absetzt werden. Steuervorteile, die nicht nur für gut verdienende Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler interessant sind.

Was leistet sie?

Eine Rürup-Rentenversicherung schließen Sie bei einem privaten Versicherungsunternehmen oder bei Fondsgesellschaften und Banken ab. Ihre Beiträge können Sie flexibel einzahlen, entweder in festen monatlichen oder jährlichen Beträgen oder in Form einer Einmalzahlung.
Die Beiträge zur Rürup-Vorsorge können Sie steuerlich absetzen. Im Jahr 2007 sind das 64 Prozent der Beiträge, maximal jedoch 12.800 Euro (Verheiratete: 25.600 Euro). Dieser steuerlich abzugsfähige Anteil steigt jährlich in Schritten von zwei Prozentpunkten: 2025 wirken sich dann die gesamten Beiträge steuersparend aus. Die Obergrenze liegt bei 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro).
Beispiel 2007: Ihr Jahresbeitrag beträgt 5.000 Euro. Davon können Sie 64 Prozent, also 3.200 Euro, als Sonderausgaben geltend machen. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35 Prozent beträgt die Steuerersparnis in diesem Jahr damit 1.120 Euro.
Trotz der steuerlichen Vorteile ist die Rürup-Vorsorge jedoch ein relativ unflexibles Produkt. Die Rentenansprüche sind nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar und nicht zu vererben. Stirbt der Rürup-Sparer, gehen Ehepartner und Kinder leer aus. Zwar kann mit dem Vertrag gleichzeitig ein Hinterbliebenenschutz abgeschlossen werden, doch diese zusätzliche Absicherung zehrt an der Rendite. Hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung kann die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung die bessere Lösung sein.
Empfehlenswert ist jedoch ein Rürup-Vertrag mit Beitragsrückgewähr im Todesfall während der Ansparphase. Dadurch sind Ihre Beiträge nicht verloren, die Abstriche bei der Rente sind hier nicht hoch, und Ihre Familie profitiert im Ernstfall davon.
Eine Auszahlung der Rente erfolgt frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und nur in monatlichen Raten, eine Kapital- oder Teilkapitalauszahlung gibt es nicht. Dafür kann allerdings das angesparte Kapital nicht gepfändet werden und ist bei Arbeitslosigkeit vor staatlichem Zugriff sicher.
Tipp: Für die Rentenphase ist eine „volldynamische Rentenzahlung“ sinnvoll. Dann sind Sie vor Rentenkürzungen sicher, wenn der Versicherer einmal weniger erfolgreich wirtschaftet. Die Rürup-Rente wird nicht nur als klassische Variante einer Rentenversicherung sondern häufig auch fondsgebunden angeboten. Fondsgebunden bedeutet: Sie suchen sich einen (oder mehrere) Investmentfonds aus, wohin Sie das Geld einzahlen. Dadurch haben Sie einerseits deutlich höhere Ertragschancen, andererseits aber ein höheres Risiko.

Wie hoch ist das Risiko?

Bei den klassischen Angeboten können Sie sich auf eine garantierte Verzinsung verlassen. Bei den fondsgebundenen Varianten entfällt – bis auf wenige Angebotsausnahmen -  eine Garantie. Dort hängt die Höhe der Rente davon ab, wie sich die Fonds während der Ansparzeit entwickeln. Manche Gesellschaften garantieren aber eine Rente, die sich aus den eingezahlten Beiträgen ohne Zinsen ergibt. Zusätzlich zur garantierten Leistung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung, wenn Ihre Versicherungsgesellschaft mehr erwirtschaftet hat. Bei einer klassischen Rentenversicherung gibt es drei Varianten der Überschussbeteiligung in der Ansparphase: Die Bonusrente, die verzinsliche Ansammlung und die Anlage in Investmentfonds. Am sinnvollsten ist die Bonusrente. Dabei werden die jährlichen Überschüsse als Einmalbeiträge in die Rürup-Rente investiert. Dies erhöht stetig die garantierte Rente. Bei fondsgebundenen Modellen fließen die Überschüsse meist in Fonds.

Wie hoch ist die Steuerlast?

Die späteren Rürup-Renten gehören zum zu versteuernden Einkommen eines Rentners. Wer 2007 in Rente geht, muss 54 Prozent seiner Rente versteuern. Danach steigt der steuerpflichtige Teil stufenweise für jeden neuen Rentner-Jahrgang bis 2020 um zwei Prozentpunkte, anschließend bis 2040 jährlich um einen Prozentpunkt. Treten Sie ab 2040 in den Ruhestand, müssen Sie Ihre Rente dann zu 100 Prozent versteuern. Der bei Rentenbeginn einmal festgelegte Steueranteil ändert sich später nicht mehr. Dies entspricht den steuerlichen Regelungen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Infos zu Ausstieg und Kündigung:

1. Innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Versicherungspolice können Sie einem Vertragsschluss in der Regel problemlos widersprechen (Widerspruchsrecht gemäß § 5a VVG). Hat der Versicherer Ihnen die laut § 10a VAG erforderliche Verbraucherinformation nicht oder nur unzureichend ausgehändigt, so besteht das Widerspruchsrecht sogar bis ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrages.
2. Ist diese o.g. Frist abgelaufen, so ist eine vorzeitige Kündigung des Vertrages und Auszahlung der Summe nicht möglich, sondern lediglich die Beitragsfreistellung des Vertrages. Auszahlungen aus Rürup-Verträgen können grundsätzlich erst ab dem 60. Lebensjahr erfolgen und dann auch nur als Rente.

Warum ab 60 Jahren noch sinnvoll?

Eine Rürup-Rente ist durch die steuerliche Förderung besonders interessant für gut verdienende Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Ferner kann sie sich für Geldanleger kurz vor dem Rentenbeginn und Rentner lohnen. Ältere haben durch den früheren Renteneintritt hier den Vorteil des niedrigeren Besteuerungsanteils im Alter. Sogar Senioren können von den Steuervorteilen profitieren: Sie können zum Beispiel freiwerdendes Kapital in einen Rürup-Sofort-Rentenvertrag stecken. Dann beginnt die Auszahlung einer vereinbarten Rente umgehend. Anleger können wieder bis zu 20.000 Euro in einen Rürup-Vertrag investieren und davon 64 Prozent, also 12.800 Euro, in 2007 steuerlich absetzen. Die Rürup-Rente muss dann nur zu 54 Prozent versteuert werden, wenn in dem gleichen Jahr in Rente beginnt.

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Foto: Oliver Lang / ddp ID:2283
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