Eigentlich ist es den Versicherungen egal, woher versicherte Hauseigentümer ihren Strom oder ihre Heizkraft bekommen, doch sowohl der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wie die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) raten Versicherten, bei gravierenden Veränderungen die vorhandenen Verträge von Wohngebäude- sowie Haftpflichtversicherungen zu überprüfen. In Zweifelsfällen sollten Versicherungen auf jeden Fall informiert werden.
BdV-Beraterin Bianca Boss mahnt: „Wenn man als Hauseigentümer viel Geld in eine Photovoltaik- oder Solaranlage steckt, sollte man sich bei dem Wohngebäudeversicherer erkundigen, ob diese im Versicherungsschutz enthalten ist.“ Nach ihren Erfahrungen kann sich der Abschluss einer eigenen Police durchaus lohnen: „Die hat den Vorzug, dass nicht nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel ersetzt werden, sondern ebenso Ertragsausfall, Konstruktions-, Material- und Auslegungsfehler, Schäden durch falsche Bedienung, Ungeschicklichkeit sowie Fahrlässigkeit, Kurzschluss, Schmoren, Sachbeschädigung, Sabotage oder Diebstahl.“ Nach Angaben von Christian Lübke vom GDV hat der Spitzenverband der Versicherer dafür extra Musterbedingungen entwickelt, die bei entsprechenden Versicherungen zum Einsatz kommen.
Anders liegt der Fall, wenn Versicherte mit ihrer Photovoltaikanlage Strom erzeugen, diesen in das öffentliche Netz liefern und dafür eine entsprechende Einspeisevergütung kassieren. In solchen Fällen ist von einer gewerblichen Nutzung auszugehen. BdV-Beraterin Boss ergänzt: „Falls der Strom auch verkauft wird, benötigt man eine Betreiberhaftpflichtversicherung.“ Ähnlich sind private Anlagen zur Kraft-Wärmekopplung zu beurteilen, bei denen Wärme in ein Fernwärmenetz eingespeist wird. Dabei wird in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zum Beispiel Biogas über die Kraft-Wärme-Kopplung in elektrische Energie und Wärme umgewandelt.
Nach Angaben von GDV-Sprecher Lübke ist die Versicherungswirtschaft mit allen Verträgen auf die anhaltende Umstellung bei der Wärme- und Energieerzeugung bereits bestens eingestellt: „Nur die Versicherten sollten auf jeden Fall daran denken, ihre Versicherung rechtzeitig und umfassend über entsprechenden Veränderungen zu informieren, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.“