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29.06.2011 14:27

Billigstromanbieter

Teldafax unter Betrugsverdacht

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Der Troisdorfer Billigstromanbieter Teldafax soll bereits weit vor dem Insolvenzantrag am 14. Juni zahlungsunfähig gewesen sein. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Bonn jetzt Teldafax-Geschäftsräume sowie Privatwohnungen von ehemaligen und aktuellen Vorständen wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und des gewerbsmäßigen Betrugs durchsuchen lassen.
Billigstromanbieter Teldafax unter Betrugsverdacht Finanzportal Biallo.de
Bereits seit 2008 soll Teldafax nicht mehr profitabel gearbeitet haben
Bereits seit 2008, als die Strompreise deutlich anzogen, soll der Billigstromanbieter Teldafax nicht mehr profitabel gearbeitet haben. Verträge mit negativen Preisbindungen hätten seither zu hohen Verlusten bei Teldafax geführt. Das Unternehmen, das sich als „größter unabhängiger Energieanbieter Deutschlands“ bezeichnet hat, habe den daraus resultierenden Geldbedarf nicht mehr ausgleichen können, so die Bonner Staatsanwaltschaft. Zugleich engagierte sich der Billiganbieter aber mit mehreren Millionen Euro pro Saison als Trikotsponsor des Fußball-Bundesligisten Bayer Leverkusen. Dieser Vertrag wurde erst vor wenigen Wochen beendet.
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Überdies hätten sich nach Informationen des Handelsblatts Manager des Unternehmens vor dem Insolvenzantrag noch hohe Summen gesichert. Auch externe Berater seien mit hohen Honoraren bedacht worden, wie etwa ein Sanierungsspezialist, der 65.000 Euro pro Monat erhalten habe oder eine Unternehmensberatung, die für wenige Monate rund 1,5 Millionen Euro vereinnahmt haben soll.
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Der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges ergebe sich, so der Bonner Oberstaatsanwalt Friedrich Apostel, daraus, dass dennoch weiterhin Stromlieferungsverträge gegen Vorkasse geschlossen wurden, um die mit den Verträgen einhergehenden Vorauszahlungen der Kunden zu vereinnahmen. Ist ein Betrug gewerbsmäßig, handelt es sich um einen besonders schweren Fall des in Paragraph 263 des Strafgesetzbuches geregelten Tatbestandes. Die Strafdrohung reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
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