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14.02.2012 12:54

Energetische Sanierung

Nachtspeicher sind Auslaufmodelle

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Heizen mit Strom galt als Top-Alternative zu Kohle und Öl. Millionenfach wurden Speichergeräte in den 60er und 70er Jahren in deutschen Häusern verbaut. Als teure Umweltsünder sind Elektroöfen heute geächtet. Ab 2020 sind viele Stromheizungen gesetzlich verboten.
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Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern bleiben vom Verbot ab 2020 verschont
Die Idee war überzeugend: Um Kraftwerke möglichst gleichmäßig und damit wirtschaftlich auszulasten, wurden ab den 1950er Jahren Stromheizungen von Industrie und Politik kräftig beworben sowie gefördert. Noch vor 30 Jahren liefen bei uns mehrere Millionen Speicheröfen, die in sogenannten Schwachlastzeiten etwa zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens mit Strom aufgeladen wurden und tagsüber dann Wärme abgaben. Stetig steigende Kosten für Elektrizität, die miese Umwelt-Bilanz der Erzeugung aus Kohle und Erdgas sowie häufig mit Asbest belastete Altgeräte ließen das Image der Speicheröfen bröckeln. Wie der Monitoringbericht der Bundesnetzagentur von 2010 klar stellt, wärmen heute zwar immer noch rund 1,6 Millionen Stromheizungen Wohnräume – das entspricht etwa drei Prozent aller Haushalte. Doch die Geräte sind Auslaufmodelle: Denn ab 2020 dürfen viele laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) nicht mehr betrieben werden. Die Verordnung enthält jedoch etliche Ausnahmen und spezielle Regeln.
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