Seit dem 1. Januar 2009 gilt: Werden Gebäude, Wohnungen oder Büroeinheiten hierzulande gebaut, verkauft, vermietet, verpachtet oder geleast, muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Das schreibt die Energieeinsparverordnung – kurz EnEV – vor. Zwei Jahre nach Start der Vorschrift hat sich der Pass, der entweder den Energiebedarf oder den Energieverbrauch einer Immobilie darstellt, offenbar noch nicht richtig durchgesetzt. Das legt eine Untersuchung des Ring Deutscher Makler (RDM) im Rheinland nahe.
Nach Angaben von rund 150 gefragten Maklern und Hausverwaltungen in verschiedenen Städten und Kreisen der Region verfügen bislang nur etwa 20 bis 30 Prozent der Immobilieneigentümer über einen Energieausweis. Dabei entspricht der Energieausweis einem Siegel, das die energetische Qualität eines Gebäudes belegt und eine genaue
Planung von Modernisierungsmaßnahme möglich macht.
Bundesweit niedriges Niveau bei Energieausweisen
Die ernüchternde Ausweisanzahl für das Rheinland erscheint nach Aussage von RDM-Vorstandssprecher Jörg Schnorrenberger pikant, da Deutschland als Musterschüler bei der Umsetzung der sogenannten EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gelte. „Bei der überwiegenden Mehrzahl der Wohngebäude, die uns zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, fehlt aber das Dokument“, sagt Schnorrenberger, der davon ausgeht, dass „die Anzahl der Energieausweise bundesweit auf einem ähnlich niedrigen Niveau liegt“.
Viele fehlerhafte Energieausweise
Von vielen fehlerhaften Energiepässen geht zudem Dirk Halffter aus. „Deutschland ist mit Tschechien das einzige Land in der EU, das keine Meldepflicht hat. Zudem sind wir nach einer Untersuchung des Bundesbauministeriums die einzige Nation ohne Qualitätssicherung sowie auch das einzige Land, bei dem ein Vor-Ort-Termin nicht gesetzlich verpflichtend ist“, so der Neusser Gutachter und Energieberater