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30.09.2008 08:00

Energieausweis

Ausnahme bei Denkmalschutz

von
Denkmal Energieausweis Verbraucherportal Biallo.de
Nicht jeder Hauseigentümer muss sich um einen Energieausweis bemühen. Für Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, sei der Ausweis nicht erforderlich, so die Stiftung Warentest. Alle anderen brauchen den Ausweis seit 1. Juli 2008 oder seit 1. Januar 2009, wenn sie ihr Objekt verkaufen und neu vermieten wollen.
Der Grund für die Ausnahme: Der Gesetzgeber stellt den Schutz alter Architektur vor die Energieeinsparung (Paragraf 16, Absatz 4 der Energieeinsparverordnung (EnEV). Grundsätzlich soll der Energieausweis einen Eigentümer dazu anhalten, über die Energieeffizienz seines Gebäudes nachzudenken und sie notfalls verbessern.


Wer einen Energieausweis vorsätzlich nicht parat hat, kann mit Geldbußen zwischen 5.000 und 50.000 Euro bestraft werden. Um den Energiepass bemühen müssen sich zunächst Eigentümer, deren Mietwohnungen und Häuser bis Ende 1965 gebaut wurden. Ab 2009 sind auch die Eigner von Gebäuden ab Baujahr 1966 in der Pflicht. Für Gewerbebauten und Geschäftshäuser ist der Ausweis seit 1. Juli 2009 notwendig.

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Achtung: Welche Häuser unter Denkmalschutz stehen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind nur die Gebäude ein Denkmal, die in einer Liste eingetragen sind. In anderen Ländern gelten Häuser dagegen bereits als Denkmal, wenn sie bestimmte vorgegebene Kriterien erfüllen. Ein amtlicher Listeneintrag ist also nicht in jedem Fall erforderlich.


Wer unsicher ist, ob sein Haus als Denkmal gilt, kann bei dem zuständigen Gebietsreferenten der örtlichen Denkmalbehörde nachfragen. Das bringt Gewissheit und es kann wichtig sein im Gespräch mit potenziellen Mietern und Käufern, die an der Befreiung zweifeln könnten.

 

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Foto: Michael Urban/ddp ID:1140
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