Wer einen Energieausweis vorsätzlich nicht parat hat, kann mit Geldbußen zwischen 5.000 und 50.000 Euro bestraft werden. Um den Energiepass bemühen müssen sich zunächst Eigentümer, deren Mietwohnungen und Häuser bis Ende 1965 gebaut wurden. Ab 2009 sind auch die Eigner von Gebäuden ab Baujahr 1966 in der Pflicht. Für Gewerbebauten und Geschäftshäuser ist der Ausweis seit 1. Juli 2009 notwendig.
Energetische Sanierung
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Gebäudepass
Die acht wichtigsten Fragen zum Energieausweis
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Wer unsicher ist, ob sein Haus als Denkmal gilt, kann bei dem zuständigen Gebietsreferenten der örtlichen Denkmalbehörde nachfragen. Das bringt Gewissheit und es kann wichtig sein im Gespräch mit potenziellen Mietern und Käufern, die an der Befreiung zweifeln könnten.