Nicht für jede Solarkollektoranlage gibt es Förderung durch das Marktanreizprogramm
Die Förderung war ein echter Renner: 257.000 Anträge wurden 2009 gestellt, 375 Millionen Euro vom Staat ausgezahlt und rund 2,75 Milliarden Euro investiert. Groß war daher das Unverständnis von Bürgern und Experten, als das sogenannte Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt im Mai gestoppt wurde.
Seit dem 12. Juli können Verbraucher wieder Subventionen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) abrufen – allerdings gelten neue Richtlinien.
Das Marktanreizprogramm ist ein klassisches Beispiel dafür, dass sich Subventionen vorteilhaft auswirken können: Dank der staatlichen Förderung entschieden sich Hunderttausende Verbraucher in den letzten Jahren, ihre Heizung mit Hilfe erneuerbarer Energien zu modernisieren – 517.000 waren es alleine 2008 und 2009. Neben den positiven Umwelteffekten löste das Marktanreizprogramm einen massiven privaten Investitionseinsatz in Solarkollektoren, Pelletöfen und Wärmepumpen aus mit entsprechenden Steuereinnahmen. Die Anfang Mai 2010 verhängte Sperre von Fördermitteln in Höhe von 115 Millionen Euro sorgte daher für kollektives Unverständnis.
Teures Aus des Marktanreizprogramms
So ergab eine Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo), dass dem Fiskus durch das Programmaus rund 150 Millionen Steuereinnahmen entgehen. Zudem würden Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitsmarktentlastungen in ähnlicher Höhe ausfallen. Laut Gutachten hätte die gesperrte Fördersumme private Investitionen über 844 Millionen Euro auslösen können. Diese Zahlen überzeugten offenbar den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der die Sperre wieder aufhob.
Was bedeutet das für Verbraucher? Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge sollen nun rasch bearbeitet werden und erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen. Neue Subventionen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Wärme können seit dem 12. Juli wieder beantragt werden. Jedoch wird die Unterstützung laut Bundesregierung im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel mit neuen Förderrichtlinien fortgesetzt. Das heißt konkret:
- Für Anlagen, die in Neubauten errichtet werden, für Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen, sowie für luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel wird keine Förderung mehr gewährt.
- Für Wärmepumpen gelten höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch subventioniert, wenn sie bestimmte, hohe Jahresarbeitszahlen erreichen.
- In der Förderung bleiben hingegen Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälteerzeugung, Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung sowie sogenannte innovative Solarkollektoranlagen wie etwa Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung oder Heizungsunterstützung.
- Für Biomasseanlagen gilt, dass etwa Pelletöfen mit Wassertasche sowie Holzhackschnitzelkessel weiterhin subventioniert werden.
Dass zusätzlich einzelne Fördersätze und Boni gekürzt werden, müssen Verbraucher ebenso wissen. Einzelheiten zu den neuen Richtlinien des Marktanreizprogramms wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf seiner Internetseite unter
www.bafa.de mitteilen.