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Regierung liberalisiert Gasmarkt

Damit die Marktmarkt der wenigen Gas-Importeure – allen voran EOn Ruhrgas – sowie der miteinander verflochtenen Versorger und Stadtwerke aufgebrochen wird, hat das Bundeskabinett Mitte Mai 2010 eine Neufassung der sogenannten Gasnetzzugangsverordnung beschlossen. Kern der Novelle ist die diskriminierungsfreie Versteigerung von Transportkapazitäten, um eine wesentliche Hürde für neue Wettbewerber zu beseitigen. Grund genug für den seit 2003 aktiven Stromdiscounter Flexstrom, auch ein deutschlandweites Gasangebot zu machen. „Langsam kommt der Wettbewerb in Schwung“, begründet Flexstrom-Sprecher Dirk Hempel den Schritt. Die seit Anfang Juni erhältlichen Erdgastarife funktionieren ähnlich wie die Stromangebote des Berliner Unternehmens. Kunden können entweder eine jährliche oder vierteljährliche Zahlungsweise akzeptieren. Wer alle drei Monate seine Gas-Rechnung begleicht, muss noch eine Kaution von 50 Euro berappen. Je nach Wunsch kann zudem eine drei- oder zwölfmonatige Preisgarantie gebucht werden.
Vor dem Gasanbieter-Wechsel: Laufzeit der Verträge prüfen

Unter dem Strich ist die neue Discountofferte von Flexgas durchaus interessant. Wer beispielsweise in Kiel wohnt (Postleitzahl 24103), 20.000 Kilowattstunden Gas im Jahr im Reihenhaus verbraucht und bislang den Grundversorgungstarif der örtlichen Stadtwerke bezog, würde bei Vorauskasse nur 884 Euro pro Anno und damit stolze 466,70 Euro weniger als bislang für seinen Gas-Verbrauch hinblättern. Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass der günstigste Preis allerdings nicht der alleinige Auswahlgrund bei einem neuen Gaslieferanten sein sollte: Die Höhe der Vorauszahlungen, eventuelle Kautionen, die Kosten für Preisgarantien sowie etwa auch Kündigungsmöglichkeiten müssten einkalkuliert werden, sagt Thorsten Kasper von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

So muss etwa beim Flexgas-Angebot beachtet werden, dass die Verträge Mindestlaufzeiten von zwölf beziehungsweise 24 Monaten haben und eine Kündigung nur bis acht Wochen vor Vertragsende möglich ist. Hanno Lang-Berens von der Verbraucherzentrale München warnt zudem, man solle sich auch nicht von eventuellen Bonuszahlungen beeindrucken lassen. Grundsätzlich empfiehlt der Energieexperte Verbrauchern jedoch, „Gastarife per Vergleichsrechner zu prüfen und gegebenenfalls einen neuen Lieferanten zu wählen“. Mit dem Biallo.de-Gastarif-Vergleich etwa zeigt sich schon nach wenigen Mausklicks, ob sich der Wechsel des Gasanbieters lohnt.
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Foto: David Hecker /ddp ID:3959
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