Viele Mieter hoffen auf die Cleverness ihres Vermieters, dass dieser das nötige Heizöl möglichst günstig einkauft. Das Landgericht München musste der Frage nachgehen, wie weit die Verpflichtung des Vermieters reicht.
Nach Ansicht der Richter muss der Hauseigentümer nicht unablässig den Heizölmarkt beobachten, um das Öl möglichst günstig zu bekommen (Az. 15 S 22670/02). Im konkreten Fall waren Münchner Mieter der Meinung, ihr Vermieter habe sich zu wenig bemüht, um einen günstigen Einkaufszeitpunkt für das Heizöl zu erwischen. Im Gegenteil: Der Brennstoff sei viel zu teuer eingekauft worden, weil der Vermieter sich nicht für ihre Belange interessiere.
Die Richter urteilten mit einem sowohl als auch. Zwar hätten die Betroffenen Recht, dass der Vermieter mit Rücksicht auf die Mieter ein möglichst günstiges Angebot auswählen müsse. Dies verpflichte ihn aber nicht, andauernd den Heizölmarkt zu beobachten, um zum absolut günstigsten Zeitpunkt zuzuschlagen. Solch eine Dauerbeschäftigung sei dem Vermieter nicht zuzumuten.