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Intelligente Strommesser

Seit 2010 bei Neubauten Pflicht

29.12.2009 13:39
Von Matthias Kutzscher
Energie Strom Strommesser Smart Meter Finanzportal Biallo.de
Seit 2010 müssen bei Neubauten anstelle der üblichen schwarzen Stromzähler "Smart Meter" eingebaut werden
Mit einem „Smart Meter“ können Haushalte Experten zufolge zwischen fünf und zehn Prozent Strom sparen. Seit 2010 sind sie bei Neubauten und totalsanierten Altbauten Pflicht.
Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes schreibt es vor: Ab 1. Januar 2010 müssen die Stromnetz-Betreiber intelligente Zähler bei Neubauten und Totalsanierungen installieren. Für Altbauten müssen sie zumindest angeboten werden. Spätestens 2011 müssen Stromanbieter zudem mit tageszeitabhängigen Stromtarifen auf den Markt kommen.

Exakter Verbrauch wird angezeigt


Vorteil für Verbraucher: Die cleveren Zähler zeigen sekundengenau den aktuellen Stromverbrauch an und helfen damit, Stromschlucker zu identifizieren. Dank der dynamischen Tarife können stromintensive Geräte wie Waschmaschinen oder Trockner dann in preisgünstigen Zeiten angestellt werden – etwa nachts.
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Für die Versorger ist die neue Generation von Stromzählern ein Zuschussgeschäft. Die Smart Meter sind einerseits teurer als ihre analogen Vorgänger. Auch müssen Infrastrukturkosten gestemmt werden, da ein paralleles Telekommunikationsnetz für das PC-gestützte Zähler- und Auslesesystem nötig ist. Langfristig sollen aber auch sie von einem intelligenten Stromnetz profitieren. Wenn der Großteil der Haushalte erst mit einem intelligenten Strommesser ausgestattet ist, können die Netzbetreiber Strom gezielter einkaufen und Überschüsse bei der Stromproduktion vermeiden.

Das können „Smart Meter“

  • Anzeige des aktuellen Verbrauchs und des Verlaufs über eine Periode, beispielsweise über den PC
  • programmierte Steuerung von einzelnen Verbrauchern im Haushalt
  • Anzeige und Speicherung der eingespeisten Energie, etwa durch eine Photovoltaik-Anlage
  • Anzeige des aktuellen Tarifes
  • Automatische Zählerablesung durch Energieversorger über ein Telekommunikationsnetz
  • Tarifwechsel
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