Rund 30 Millionen Betriebskosten-Abrechnungen werden jedes Jahr verschickt. Für Mieter sind die Listen mit Verbrauchszahlen und Kosten oft ein Ärgernis. Denn viele Bilanzen sind falsch, unvollständig oder wenig nachvollziehbar, bestätigt der Deutsche Mieterbund. Daher sollten Verbraucher nicht blind zahlen, sondern die Abrechnung erst einmal genau prüfen.
Mietnebenkosten sind laut Deutschem Mieterbund (DMB) das Beratungsthema Nummer eins. 2009 gaben die DMB-Experten eigenen Angaben zufolge rund 450.000 Mal Rechtstipps. 2010 dürften es nicht viel weniger sein. Das sei fast jede zweite Beratung, heißt es beim DMB. Grund für den Sturm auf die Mieterschützer: Bereits die Kaltmieten erklimmen - zumindest in den Ballungsräumen - kräftige Höhen; "warm" kostet Wohnraum noch einmal deutlich mehr.
Auf den Verteilerschlüssel achten
Rein rechnerisch zahlen Mieter in Deutschland im Schnitt etwa 2,90 Euro pro Quadratmeter und Monat für laufende Kosten wie Heizung, Warmwasser, Grundsteuer, Versicherungen, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Aufzug oder auch den Hausmeister. Bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung können sich die Nebenkosten damit auf fast 2.800 Euro pro Jahr, für eine 100-Quadratmeter-Wohung auf über 3.400 Euro summieren. Das ergibt eine Schätzung auf Basis von Betriebskostenspiegeln.
Den hohen und ständig steigenden Kosten für Mieter stehen wiederum Kalkulationen gegenüber, die vielfach unkorrekt oder unvollständig sind. Tatsächlich „ist jede zweite Abrechnung und damit eine unglaubliche Anzahl nicht richtig“, sagt Ulrich Ropertz vom Mieterbund. Streit entbrenne vor allem um die Fragen, welcher Verteilerschlüssel angewendet werde und welche Kosten tatsächlich über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden dürfen, erläutert Ropertz.
Den gesetzlichen Rahmen für die Mietnebenkosten setzt die Betriebskostenverordnung. Sie regelt, was vom Vermieter abgerechnet werden darf. So zählen einmalige Ausgaben für Reparaturen oder Instandhaltung grundsätzlich nicht zu den Betriebskosten. Wartungskosten für Heizung oder Aufzug hingegen dürfen laut Gesetz auf die Mieter umgerechnet werden - sie sind im Mietvertrag unter dem Posten "Sonstige" aufgeführt.
Vermieter müssen im Mietersinn handeln
Wichtig für Verbraucher: Vermieter sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Sie müssen sparsam und ökonomisch handeln, also die Betriebskosten beispielsweise durch den Vergleich verschiedener Angebote und Versorger so niedrig wie möglich halten. Überhöhte Kosten im Vergleich zu marktüblichen Preisen müssen Mieter folglich nicht zahlen.
Was genau wie abgerechnet werden darf, das erläutert biallo.de:
1. Was sind Nebenkosten überhaupt?
Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) sind alle Kosten, die zusätzlich zur Miete anfallen. Zu den sogenannten kalten Betriebskosten zählen Grundsteuer, Müllbeseitigung, Wasser oder Gartenpflege. Heizung, Strom, Warmwasser gelten als warme Betriebskosten.
2. Wie werden Nebenkosten abgerechnet?
Betriebskosten müssen per Abschlag in der Regel monatlich voraus überwiesen werden. Einmal im Jahr kommt dann die Abrechnung. Sie sollte in Betriebs- und Heizkosten unterteilt sein. Da der Abrechnungszeitraum immer zwölf Monate beträgt, die Rechnungen für Öl, Gas oder Wasser aber meist andere Zeiträume abdecken, müssen sie anteilig verrechnet werden. Doch Vorsicht: „Steht eine Wohnung im Haus leer, muss der Vermieter die anteiligen Kosten tragen“, so Ulrich Ropertz vom Mieterbund.