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Anbieterwechsel in vier Schritten: Ein Formular genügt

Der Anbieterwechsel ist einfacher als die meisten Verbraucher denken. „Informieren, vergleichen, wählen,“ bringt es Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) auf den Punkt. Und so geht es:
  1. Am einfachsten lassen sich Strompreise im Internet vergleichen. Beim Biallo-Stromrechner geben Sie einfach Ihre Postleitzahl, Ihren Stromverbrauch des Vorjahres und – sofern gewünscht – spezielle Wünsche wie beispielsweise nur Ökostromtarife ein und schon sehen Sie eine Vielzahl von Angeboten.
     
  2. Bevor die Entscheidung fällt, sollte man natürlich auf das Kleingedruckte achten. Die Erstlaufzeit des Vertrages sollte möglichst nicht länger als ein Jahr und die anschließende Kündigungsfrist idealerweise vier Wochen zum Monatsende betragen. So kann man auch auf einen Preisanstieg des neuen Anbieters wieder flexibel reagieren. Von Strompaketen, also der Abnahme einer fest vereinbarten, im voraus bezahlten Strommenge, sollte man lieber die Finger lassen. Benötigt man weniger Strom, verfällt der Rest, bei einem höheren Verbrauch fällt in der Regel ein vergleichsweise hoher Preis an.
     
  3. Nun müssen Sie lediglich den Vertrag ausfüllen, den viele Anbieter bereits auf Ihrer Internetseite stehen haben. Neben den persönlichen Angaben benötigt der neue Anbieter den gewünschten Liefertermin, Zählernummer und Zählerstand, Name der örtlichen Versorgers und die bisherige Kundennummer.
     
  4. Schließlich müssen Sie nur noch abwarten. Hat der neue Anbieter den Vertrag erhalten, schickt er in der Regel binnen weniger Tage eine Auftragsbestätigung und kümmert sich um die Kündigung des alten Lieferanten. Je nach Kündigungsfrist sind Sie nach vier bis sechs Wochen Kunde des neuen Anbieters.
Das Schöne: Es besteht keinerlei Risiko. Wechselgebühren fallen nicht an. Und kein Kunde muss fürchten, dass zwischenzeitlich das Licht aus und der Herd kalt bleibt. „Da die Belieferung gesetzlich geregelt ist, kann es bei einem Anbieterwechsel niemals zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen", so Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox. Selbst wenn der neue Anbieter Insolvenz anmelden sollte, wird der Kunde umgehend in der Ersatzversorgung zum Grundpreis des örtlichen Anbieters versorgt. Technische Arbeiten sind übrigens nicht notwendig. Der Zähler bleibt der alte.
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Strompreiserhöhungen
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