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30.09.2011 09:52

Solaranlage

Ist eine Gewerbeanmeldung nötig?

von
Private Stromerzeugung per Sonne boomt. Immer mehr Bürger installieren Photovoltaik-Anlagen und speisen Energie ins öffentliche Netz. Wann eine Anmeldung als Gewerbe nötig wird.
Photovoltaik Solaranlage: Ist eine Gewerbeanmeldung nötig? Finanzportal Biallo.de
Kleine PV-Anlagen mit Leistungen zwischen drei und fünf Kilowatt entsprechen nicht dem herkömmlichen Bild eines Gewerbes
Deutschland ist der weltweit größte Markt für Photovoltaik (PV). Rund 17.300 Megawatt Leistung waren Ende 2010 zwischen Flensburg an der dänischen Küste und Kempen im Allgäu installiert. Für 2011 sagen Experten einen Zubau von weiteren 9.500 Megawatt (MW) Leistung voraus. Zum Vergleich: Das Kernkraftwerk Isar 2 in Niederbayern hat eine elektrische Bruttoleistung von knapp 1.500 MW. Vor allem viele Privatleute in ländlichen Gebieten setzen mittlerweile auf Photovoltaik; ein Teil des Stroms wird selbst verbraucht, der Rest fließt gefördert durch die Einspeisevergütung ins öffentliche Netz. Alleine die RWE Deutschland AG, die in mehr als 3.500 Städten und Gemeinden bei uns die Stromverteilnetze steuert, hat bis 2010 über 164.000 PV-Anlagen angeschlossen. „2011 dürften weitere 60.000 hinzu kommen“, sagt RWE-Sprecher Michael Rosen. Und für jede stellt sich die Frage, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss.
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Einstufung als Bagatellfall wichtig

Wird Solarstrom ins öffentliche Netz gespeist, gilt die Erzeugung als unternehmerische Arbeit. Wer Unternehmer ist, muss in der Regel ein Gewerbe anmelden. Gewerbe definiert die relevante Rechtsvorschrift, die Gewerbeordnung (GewO), als eine selbstständige, auf dauerhafte Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit. Ausgenommen sind Landwirte, freie Berufe wie Rechtsanwälte oder Ärzte sowie „Bagatellfälle“. Genau dieser Begriff spielt für Solarstromhersteller eine wichtige Rolle. Zwar kann bei Voll- oder Teileinspeisung die Bedingung der Gewinnerzielungsabsicht gegeben sein, doch kleine PV-Anlagen mit Leistungen zwischen drei und fünf Kilowatt entsprechen „ihrem Zuschnitt nach nicht dem herkömmlichen Bild eines Gewerbes“. Darauf weist der Bundesverband Solarwirtschaft hin.
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Gewerbe gilt für fremde Gebäude

Das sieht auch die Politik so. Vor allem um das Verfahren für kleine PV-Anlagenbetreiber sowie Behörden zu vereinfachen, hat der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ Mitte 2010 eine Neuregelung der Praxis beschlossen. Demnach liegt ordnungsrechtlich keine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines selbstgenutzten Gebäudes installiert wird. Der Fall wird als „Bagatelle“ eingestuft. Wird auf einem fremden Gebäude gebaut, gilt hingegen das Gewerberecht und es muss angemeldet werden, sobald der erste Strom aus der Steckdose fließt. Haben Betreiber ihre Anlage im Übrigen schon angezeigt, obwohl sie das eigentlich gar nicht mussten, bleibt der Status Quo. Die Löschung im Register erfolgt also nicht.

Onlineservice der Kommunen beachten

Welche Behörde einen Gewerbeantrag überhaupt entgegen nimmt, ist in Gemeinden und Städten unterschiedlich geregelt. Befugt sein können das Ordnungsamt, das Rathaus, das Bürgerbüro oder direkt das Gewerbeamt. Ein Anruf bei der Gemeinde kann die Zuständigkeit klären. Viele Gemeinden und Städte bieten mittlerweile auch einen Onlineservice an. Das Formular für die Gewerbeanmeldung lässt sich dann einfach zu Hause ausdrucken. Dass die Kommunen für die Bearbeitung Geld verlangen, versteht sich. Die Gebühren für die Gewerbeanzeigen variieren allerdings gehörig. Meist muss ein Betrag zwischen 20 und 60 Euro gezahlt werden. Wer als Verbraucher mehr über Gewerberecht sowie Steuerfragen rund um PV-Anlagen wissen möchte, kann beim Bundesverband Solarwirtschaft unter www.bsw-solar-shop.de kostenpflichtige Broschüren dazu bestellen.
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