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08.11.2011 11:33

Strom und Gas

Neue Regeln für Anbieterwechsel

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Wer sich bislang für einen neuen Strom- oder Erdgaslieferanten entschied, musste reichlich Geduld haben. Bis zu drei Monaten konnte der Anbieterwechsel dauern. Damit soll künftig Schluss sein.
Strom und Gas Neue Regeln für Anbieterwechsel Finanzportal biallo.de
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur
Die Deutschen sind Wechselmuffel: zumindest in Bezug auf ihre Energielieferanten. Gerade einmal knapp 2,2 der 40 Millionen Haushalte bei uns wählten 2009 einen neuen Stromanbieter, beim Erdgas waren es nur 1,7 Millionen. Und 2010 dürften die Werte auch nicht viel höher liegen. Die mit Spannung erwarteten Wechselquoten für das vergangene Jahr veröffentlicht die Bundesnetzagentur zwar erst Ende November. Doch Rainer Warnecke, Sprecher der Wettbewerbsbehörde aus Bonn, hat gegenüber biallo.de bereits eingeräumt, dass „der Trend eher langsam steigt“.

Um Kunden die Wahl zu erleichtern und damit die Marktkräfte zu befeuern, hat die Bundesnetzagentur nun neue Wechselregeln festgelegt. Kern der Änderungen: Neue Verträge soll es einfacher und schneller geben. „Der Lieferantenwechsel darf künftig höchstens drei Wochen dauern“, erläutert Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
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Versorger müssen schneller handeln

Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Denn der Übergang zu einem neuen Strom- oder Gaslieferanten zog sich in der Vergangenheit häufig zwei bis drei Monate hin. Gerade diese sehr lange Dauer sorgte häufig für Ärger und Unsicherheit. Folge: Statt Kostenvorteile durch günstige Anbieter zu nutzen, haben nach wie vor viele Haushalte beispielsweise die teuren Grundversorgungstarife der örtlichen Vorsorger. Die bislang gültigen Regeln zum Anbieterwechsel machten es den Stadtwerken und den Branchenriesen RWE, Eon, Vattenfall und EnBW allerdings auch einfach. So gab es sogenannte starre Fristen, die dafür sorgten, dass die Belieferung eines neuen Kunden erst zum Ersten eines Kalendermonats aufgenommen werden musste. „Zudem wurde der Wechsel blockiert, wenn der bisherige Lieferant, etwa wegen Problemen bei seiner Datenverarbeitung, die für ihn geltenden Fristen beim Wechselprozess nicht einhielt“, sagt Matthias Kurth.
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Kurth appelliert an Verbraucher

In Zukunft müssen Versorger nicht nur zügig arbeiten, sondern dürfen auch keine Ausreden mehr geltend machen. Nach den gültigen Regeln, deren Grundlage das Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom August 2011 ist, ist für die dreiwöchige Frist die Anmeldung des Wechsels durch den neuen Anbieter beim Netzbetreiber maßgeblich. Zudem können der Liefervertrag und damit die Versorgung des Kunden nunmehr an jedem beliebigen Werktag beginnen. Damit die Versorger ihre Geschäftsprozesse auf die Vorgaben einstellen können, gilt eine Übergangszeit bis zum 1. April 2012.

Spätestens ab dann erhofft sich Kurth mehr Wechselinitiative. „Ich appelliere an alle Verbraucher, die dann wirksame Erleichterung und Beschleunigung des Lieferantenwechsels zu nutzen“, sagt der Präsident der Bundesnetzagentur. Tatsächlich haben es die Verbraucher selbst in der Hand, durch ihre freie Anbieterwahl die Branche unter Druck zu setzen und damit den Preiswettbewerb zu forcieren.
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Foto: Juergen Schwarz/ddp ID:6111
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