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24.06.2011 17:07

Stromanbieterwechsel

Auf diese acht Punkte sollten Sie achten

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Durch die Insolvenz des Energie-Billiganbieters Teldafax sind viele Verbraucher sensibilisiert. Von einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter oder in einen Ökostromtarif sollten sie sich aber nicht abbringen lassen.
Stromanbieterwechsel Auf diese acht Punkte sollten Sie achten Finanzportal Biallo.de
Stromtarife genau unter die Lupe nehmen
Gerade bei auf den ersten Blick besonders günstigen Tarifen sollten Verbraucher sehr genau hinsehen. Denn: Verschenken will schließlich niemand etwas. Ein Großteil des Strompreises besteht aus festen Komponenten. So machen laut Bundesnetzagentur rund 20 Prozent des Strompreises die Kosten für die Netznutzung aus, zu etwa vierzig Prozent besteht er aus Steuern und Abgaben und rund 35 Prozent nehmen die Kosten für die Strombeschaffung und den Vertrieb inklusive Gewinnen ein. Bei letzterem können Stromanbieter direkt den Preis beeinflussen und Preisvorteile an Verbraucher weitergeben.

Nichtsdestotrotz kann sich ein Anbieterwechsel stark im Geldbeutel bemerkbar machen – gerade für Verbraucher, die noch den in der Regel teuren Grundversorger-Tarif zahlen. Doch die folgenden Punkte sollten Sie bei einem Wechsel unbedingt beachten.
  1. Preis: Sind im angegebenen Preis alle Bestandteile enthalten? Bonuszahlungen für den Wechsel fallen meist nur im ersten Jahr und damit einmal an. Sie dürfen also nicht überbewertet werden.
  2. Vorauskasse und Kaution: Solche Tarife können sehr nachteilig sein. Das bekommen Teldafax-Kunden nun zu spüren. Im Falle einer Pleite können die geleisteten Zahlungen verloren sein. Bei Vergleichsrechnern im Internet sollte man solcherlei Angebote möglichst gleich aussortieren. Der Biallo.de-Rechner ist vorab so eingestellt, dass diese nicht angezeigt werden.
  3. Strompakete: Bei manchen Anbietern müssen sich die Kunden verpflichten, eine bestimmte Menge Strom abzunehmen, ein sogenanntes Strompaket. Auch hiervon raten Verbraucherschützer ab. Denn: Verbraucht man deutlich weniger Strom, hat man entsprechend draufgezahlt. Bei niedrigerem Verbrauch muss man oft kräftig nachzahlen. Zudem sind Strompakete häufig per Vorauskasse zu zahlen.
  4. Kündigungsfrist und Laufzeit:
    Hier gilt es, sowohl auf die Kündigungsfrist des bisherigen als auch des künftigen Anbieters zu achten. „In der Grundversorgung beträgt sie einen Monat zum Monatsende. Bei Sonderverträgen gilt, was im Vertrag vereinbart wurde“, sagt Brigitte Ahrens von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Beim neuen Anbieter sollte die Kündigungsfrist maximal drei Monate betragen, besser noch weniger“, sagt Brigitte Ahrens von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dabei sind maximal drei Monate zulässig, kürzere Fristen sind optimaler. Zudem sei ist eine maximale Vertragslaufzeit von einem Jahr empfehlenswert.
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  1. Preisgarantien: Wird der Preis für eine gewisse Zeit garantiert, ist dies vorteilhaft. Schließlich soll der Anbieterwechsel nicht zur neuesten Freizeitbeschäftigung werden. Ganz davon abgesehen, dass man oft erst nach einer Weile wieder aus dem neuen Vertrag herauskommt. Bestenfalls wird der Preis so lange garantiert, wie der Verbraucher durch die Laufzeit an den Vertrag gebunden ist. Aber auch bei einer solchen Garantie gibt es einen Stolperstein: Bei manchen Anbietern sind nämlich Steuern und Abgaben ausgenommen. Mit der Erhöhung der EEG-Umlage 2011 beispielsweise haben viele Stromkunden, die sich vor Erhöhungen sicher wähnten, erleben müssen, dass ihr Strompreis trotz Preisgarantie stieg. Sinnvoll auch: Die Garantie sollte ab Lieferbeginn gelten – und nicht ab Vertragsunterzeichnung. Bei einer Lieferverzögerung rückt sonst der Zeitpunkt einer ersten möglichen Preiserhöhung rasch näher. Zuweilen wird für eine Preisgarantie auch ein Aufpreis verlangt. Ist der Tarif dann immer noch günstig?
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Leserkommentare
10.10.2011 10:44 Uhr - von Rainer Ertel
Kündigungsfrist beim Grundversorger
Bei meinem Grundversorger (Erlanger Stadtwerke AG) beträgt die Vertragslaufzeit 1 Jahr und verländert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht 1 Monat vorher zum Ende des Jahreszeitraums gekündigt wird. Damit ist die Aussage von einem Monat Kündigungsfrist nach meiner Meinung nicht gegeben.
26.07.2011 10:02 Uhr - von Dieter Lamprecht
Stromanbieterwechsel
Guten Tag, Bericht hierzu in doppio - Mehrfach habe ich in den letzten Jahren dieAnbieter gewechselt- in Eigeninitiative oder über verifox -in keinem Fall ohne erhebliche Komplikationen durch die Anbieter. Aktuell stehe ich seit Februar 2011 im Streit mit Hitstrom. Man hat den Eindruck, als solle dem Verbraucher der wohl für die Anbieter lästige Wechsel vergällt werden. Falls bei Ihnen Interesse an dem Fall besteht, lassen Sie es mich wissen; ich werde dann den gasamten Sachverhalt, für dessen Richtigkeit ich mich verbürge, auflisten. Den Lesern von dopio sollte man den Inhalt zugänglich machen, damit Sie sich, angeregt von Ihrem Artikel, auch schon auf die Komplikationen einstellen können. Freundliche Grüße Dieter Lamprecht
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