
Rainer Brüderle rät Verbrauchern zum Wechsel
Der Rat von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle ist eindeutig: „Verbraucher sollten die angekündigten Strompreiserhöhungen zum Anlass nehmen, sich günstigere Anbieter zu suchen.“ Denn sechs Wochen vor Jahreswechsel steht fest, dass wieder etliche Energieversorger an der Preisschraube drehen. Doch welche Möglichkeiten haben Kunden, ihre Verträge zu kündigen und den Anbieter zu wechseln?
Mindestens 40 Stromversorger werden ab Januar 2010 höhere Preise abrechnen als bislang. Nach Angaben des Verbraucherportals Verivox steigen die Kosten um durchschnittlich fünf Prozent. Für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von knapp 50 Euro. Neben den Großen der Branche wie Vattenfall und EnBW haben auch viele regionale Anbieter wie die Stadtwerke Münster, Leipzig und Bonn sowie die Oldenburger EWE steigende Strombezugskosten für Verbraucher angekündigt.
„Informieren, vergleichen, wählen“
Damit sind bereits jetzt mehrere Millionen Stromkunden von anziehenden Energiepreisen im kommenden Jahr betroffen. Angesichts der bevorstehenden Erhöhungen mehren sich die Appelle an die Verbraucher, zu günstigeren Anbietern zu wechseln. Nur so könne der Wettbewerb in Gang kommen, argumentiert Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). Und Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) rät, „informieren, vergleichen, wählen.“
Wer nun kurzfristig handeln möchte, sollte seinen Liefervertrag prüfen. Grundsätzlich gilt erstens: Normalen Tarifkunden ist ein Wechsel mit einer Frist von vier Wochen immer möglich. Zweitens besteht im Falle einer Preiserhöhung ein gesetzlich geregeltes Sonderkündigungsrecht. Erhöht ein Stromanbieter seine Preise, ergebe sich daraus jedoch nicht automatisch ein Recht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages. Das erklärt Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn viele Stromkunden hätten mittlerweile Sonderverträge abgeschlossen. „Darin stehen im Kleingedruckten oft auch entsprechende Klauseln für den Fall einer Preiserhöhung“, sagt Kessler. Ob und wie schnell Verbraucher im Falle einer Preiserhöhung den Stromanbieter wechseln kann, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen.