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Abgeltungsteuer

Zwei Depots bei einer Bank sinnvoll

04.05.2011 08:00
Von Brigitte Watermann
Seit 2009 gilt für die allermeisten Kapitalanlagen die Abgeltungsteuer. Wer häufiger an der Börse aktiv ist, sollte sich ein Zweitdepot einrichten lassen – am besten bei ein- und derselben Bank.
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Seit 2009 gilt bekanntlich in Deutschland die Abgeltungsteuer. Seither werden auf Zinsen und Dividenden grundsätzlich jeweils einheitlich 25 Prozent Steuern fällig, sofern man den Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person und Jahr ausgeschöpft hat. Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer kommen noch hinzu. Bei Wertpapierverkäufen mit Gewinn greift die neue Steuer in aller Regel nur dann, wenn die Papiere erst seit 2009 angeschafft wurden. Davor erworbene Anteile fallen unter die Altfallregelung. Konkret heißt das: Kursgewinne bleiben nach einem Jahr Haltedauer auch unter dem neuen Steuerregime vom Zugriff des Fiskus verschont. Verschärfte Übergangsregeln gab es allerdings bei Zertifikaten zu berücksichtigen.
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Trennung von Neu- und Altbeständen

Anleger, die bereits vor dem Start der Abgeltungsteuer an der Börse aktiv waren, sind daher gut beraten, ihre Altbestände an Wertpapieren von den ab 2009 neu angeschafften Papieren zu trennen - besonders wenn man zum Beispiel regelmäßig einen Fondssparplan bespart oder wenn man vorhat, von einer Gesellschaft, deren Aktien man bereits im Depot hat, weitere Anteile zu erwerben

Denn beim späteren Verkauf der Anteile, die man zu verschiedenen Terminen erworben hat, kommt auch unter der Abgeltungssteuer das Fifo-Verfahren (first in, first out) zur Anwendung. Das bedeutet: Die Anteile gelten stets als zuerst verkauft, die man zuerst angeschafft hat. Der Anleger hat grundsätzlich keine Entscheidungsfreiheit, ob er als erstes die steuerfreien Altbestände verkaufen möchte.
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Zweit- oder Unterdepot zulässig

Die Entscheidungsfreiheit kann er zurückgewinnen mit einem Zweitdepot oder auch mit einem Unterdepot, wie es ein Schreiben des Bundesfinanzministerium aus dem Sommer 2008 regelt (Az.: IV – C – S 2000/07/0009). Damit hat man die Möglichkeit, Altbestände von Neubeständen zu trennen, denn die Anwendung des Fifo-Verfahrens erfolgt stets nur depotbezogen. Aufpassen sollten Anleger allerdings, dass für das Zweitdepot nicht etwaige Zusatzkosten anfallen. Banken mit generell kostenlosen Depots bieten hier natürlich Vorteile.

Interessant ist es auf jeden Fall, sein Zweit- oder Unterdepot bei ein und derselben Bank zu führen. Denn in dem Fall erhält man eine aggregierte Jahressteuerbescheinigung über sämtliche Konten und Depots bei einer Bank ausgestellt. Diesen Vorteil hat man nicht, wenn man seine Depots auf mehrere Banken verteilt. Die Jahressteuerbescheinigung erteilt auch Auskunft über noch nicht verrechnete, aber noch verrechenbare Verluste aus Wertpapierverkäufen. Wenn ein Kunde mehrere Depots bei verschiedenen Banken unterhält, dann kann er Verluste auf dem einen Depot mit Gewinnen auf dem anderen verrechnen lassen – allerdings nur über die mühselige Steuererklärung.
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