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05.09.2009 08:00

Depotwechsel

Wertpapierübertrag darf nichts kosten

von
Wertpapierübertrag Depotwechsel Bearbeitungsentgelt Verbraucherportal Biallo.de
Beim Übertrag von Wertpapieren von einem Depot in ein anderes dürfen Banken keine Gebühren berechnen. Selbst wenn der Anleger die Bank wechselt, ist ein Bearbeitungsentgelt unzulässig, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 112/03).
Nach Ansicht der Stuttgarter Richter gelte die Gebührenfreiheit selbst dann, wenn der Inhaber des anderen Depots nicht Kunde der Bank ist. Auch die Art der Wertpapiere habe bei der Übertragung keine Rolle zu spielen. Banken müssten real vorhandene Wertpapiere sowie bloße Korrekturen in bankeigenen Büchern stets kostenlos vornehmen.
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Begründung: Würde die Bank für die Übertragung der Papiere Geld verlangen, widerspräche dies dem Grundgedanken der Rückgabe verwahrter Sachen. Da dies in jedem Fall kostenfrei erfolgen müsse, gelte dies auch für Wertpapiere. Ähnlich urteilte auch der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04). Zusätzliche Gebühren seien unangemessen, weil die Banken lediglich ihre gesetzliche Pflicht zur Herausgabe von Wertpapieren erfüllten. In den meisten Fällen stelle dies für Banken sowieso kein Problem mehr dar, da heutzutage kaum noch effektive Stücke, also tatsächliche Aktien, in den Wertpapierdepots verwahrt würden. Es handele sich meistens um reine Umbuchungen.
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Leserkommentare
31.01.2011 00:44 Uhr - von Böhm Hans Dieter
Gier-Banking
Hat mit dem Artikel nur im übertragenem Sinn zu tun. Die Bankdirekt in Linz Oberösterreich hat für den Wertpapierübertrag von 15 Aktienpakete die stolze Summe von 654,00 Euro verlangt. Grundforderung der Bank ist noch die Maßgabe, dass alle Aktienpakete unter 36,00 Euro verkauft werden müssen. Nur Aktien, die über 36,00 Euro liegen werden verlagert. Im Schnitt liegen die Kosten für den Wertpapierübertrag pro Aktienpaket zwischen 45,00 und 55,00 Euro.
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Foto: Thomas Lohnes/ddp ID:1216
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