Wenn ganze Fonds dicht gemacht werden, herrscht nicht nur Unruhe auf dem Parkett
Immer mehr Investmentfonds werden geschlossen, der Markt wird übersichtlicher. Das hat für Anleger nicht nur Vorteile.
Bei Investmentfonds setzte im vergangenen Jahr – als Folge der Finanzmarktkrise – eine kräftige Marktbereinigung ein. 2009 verschwanden erstmals europaweit und in Deutschland mehr Investmentfonds vom Markt als neue aufgelegt wurden. In diesem Jahr hielt der Kehraus auf dem Fondsmarkt an: Allein bis Ende Februar wurden nach Angaben des Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) 68 Fonds in Deutschland geschlossen. Werner Hedrich, Leiter Research beim Fondsanalysehaus Morningstar, sagt: „Das ist gut für die Anleger, denn der Markt wird übersichtlicher, außerdem verschwinden vor allem kleine und damit eher teure Produkte.“
Schließung eines Fonds muss angekündigt werden
Für Geldanleger jedoch bringt die anhaltende Schließungswelle zahlreiche Nachteile mit sich, denen sie nicht immer entkommen können. Bei der endgültigen Schließung eines Fonds handelt es sich um eine Kündigung, die mindestens sechs Monate vorher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und über die Halbjahres- und Jahresberichte der Fondsgesellschaft bekannt gegeben werden muss. Einige Gesellschaften schreiben die Anleger individuell an. Bei der Schließung des Fonds wird das vorhandene Vermögen dann abgewickelt, am Tag der Schließung erhält der Anleger den Gegenwert seiner Anteile ausbezahlt. Nur wenn der Fonds vor 2009 erworben wurde und der Anleger ihn länger als ein Jahr gehalten hat, sind eventuelle Gewinne steuerfrei, ansonsten fällt Abgeltungssteuer an.
Neben der endgültigen Schließung von Fonds gibt es auch vorübergehende Schließungen. Dann können Anleger ihre Anteile für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel drei Monate bis maximal zwei Jahre, nicht an die Fondsgesellschaft zurückgeben. Solche Schließungen sind ohne Frist und jederzeit möglich, in den vergangenen Jahren betrafen sie vor allem offene Immobilenfonds. Zwar konnten Anleger die vorübergehend geschlossenen Anteile an Immobilienfonds an der Börse verkaufen, aber sie mussten dabei leichte Preisabschläge in Kauf nehmen. Selbst die Verbraucherschützer von Stiftung Warentest rieten deshalb dazu, die Anteile vorerst „getrost zu behalten.“ Allerdings will das Finanzministerium die gesetzlichen Bestimmungen für offene Immobilienfonds ohnehin verändern. Dann wird voraussichtlich nur noch die langfristige Geldanlage in offenen Immobilienfonds möglich und rentabel sein.