Die Pleite von Zertifikate-Emittenten wie Lehman Brothers hat gezeigt, wie schnell Wertpapiere wertlos werden können. Aktienfondssparer haben es angeblich besser. Ihre Fondsanteile zählen zum Sondervermögen und behalten im Konkursfall ihren Wert. Doch gilt das auch für ETFs?
Die Antwort lautet ja und nein. Sie kann bejaht werden, wenn der Indexfonds ausschließlich „echte“ Aktien des zugrunde liegenden Index beinhaltet. Aktien werden nicht einfach wertlos, nur weil ein Bankhaus oder eine Investmentgesellschaft Pleite geht. Aktionäre sind Teilhaber des Unternehmens und damit direkt am Firmenwert beteiligt. Die Fondsanteile bei klassischen Aktienfonds zählen zum Sondervermögen der Investmentgesellschaft, die im Insolvenzfall das Guthaben an die Anleger auszahlt.
Anders sieht die Sache aus, wenn der Indexfonds den zugrunde liegenden Index nicht mit Aktien, sondern mittels außerbörslicher Geschäfte mit anderen Banken nachbildet. Die andere Bank garantiert für einen bestimmten Zeitpunkt die Auszahlung eines Betrages, der dem Gegenwert des Index entspricht. Der ETF-Emittent verpflichtet also eine Bank dazu, anfallende Zahlungsströme zu leisten. Der Kuhhandel geschieht mittels sogenannter Swap-Geschäfte. Vorteil für die Fondsgesellschaft: Sie muss nicht, um den Index nachzubilden, alle darin enthaltenen Aktien kaufen. Vielmehr bleibt Geld übrig, dass sie für andere Geschäfte einsetzen kann, außerdem sind Swap-Geschäfte steuergünstiger als echte Aktienanlagen.