Vertriebsvorgaben widersprechen jedoch meist dem Kundeninteresse nach umfassender Beratung. Nur 14 Prozent der Befragten schließen Interessenskollisionen aus, knapp die Hälfte der Befragten sieht gelegentliche Konflikte. Immerhin knapp 40 Prozent der Berater machen
häufige oder gar sehr häufige Konflikte aus.
Unterdessen hat das Bundesverbraucherschutzministerium Eckpunkte vorgelegt, wie eine Honorarberatung bei Finanzdienstleistungen gesetzlich verankert werden könnte. Ziel ist es, Kunden eine Anlaufstelle zu bieten, wo sie tatsächlich nur in ihrem Sinne beraten werden, ohne dass der Berater auf Vertriebsvorgaben schielen muss. Bis die Regelungen in ein Gesetz gepackt werden, dürften allerdings noch einige Monate vergehen.
Tipp: Verbraucher sind gut beraten, beim
Gang zum Anlageberater einer Bank die Interessenlage ihres Gegenübers genau im Blick zu behalten. Häufig steht vor allem der Abverkauf von Produkten im Interesse des Beraters.