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01.04.2010 00:12

Produktinformationsblätter

Neue Regeln für Banken und Anleger

von
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Unter dem Eindruck der Finanzkrise bemüht sich die Bundesregierung, die Qualität der Anlageberatung zu erhöhen. Einige Banken, wie etwa die ING-Diba seit September 2009 und die Deutsche Bank (seit Februar) bieten freiwillig Produktinformationsblätter („Beipackzettel“) zur besseren Kundeninformation an.
Seit 2010 gelten zudem neue Regeln: Alle Kreditinstitute müssen ihre Beratungsgespräche mit Privatkunden protokollieren. Worauf sollten Anleger dabei achten?

Pflicht zum Protokoll: Banken sind laut Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, ihre Anlageberatungsgespräche mit Privatkunden detailliert schriftlich festzuhalten. Das - kostenlose - Protokoll muss dem Kunden in aller Regel vor Abschluss einer Anlage ausgehändigt werden. Allerdings scheinen es die Banken mit der neuen Pflicht zum Protokoll nicht so genau zu nehmen, wie eine aktuelle Untersuchung von Stiftung Warentest zeigt. Privatanleger sollten darauf bestehen, das Papier zu erhalten.
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Inhalt des Protokolls: Zwar gibt es keine einheitlichen Mustervorlagen, aber es gibt Mindestangaben, die das Protokoll per Gesetz enthalten muss. Dazu zählen insbesondere Anlass und Dauer der Beratung, die persönliche Situation des Kunden, seine Wünsche und die von der Bank ausgesprochenen Empfehlungen inklusive Begründung. Der Anlageberater muss das Protokoll unterzeichnen, eine Unterschrift des Kunden ist per Gesetz nicht vorgesehen. Manche Banken versuchen sie allerdings einzuholen, doch das sollte man verweigern. „Kunden sollten sich darauf nicht einlassen“, rät Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Ausnahmen

Nicht unter die Protokollpflicht fallen Produkte, die nicht dem Wertpapierhandelsgesetz unterliegen, also beispielsweise Tages- oder Festgeldanlagen, aber auch so komplizierte und riskante Anlagen wie Geschlossene Fonds.

Telefonische Anlageberatung


Wenn ein Kunde per Telefon zu Wertpapieren beraten wird, erhält auch er stets ein Protokoll. Sollte der Kunde allerdings direkt am Ende des Telefonats Wertpapiere ordern wollen, greifen Besonderheiten. In diesem Fall muss die Bank ihm ein einwöchiges Rücktrittsrecht vom Geschäft einräumen. Es greift für den Fall, dass sich das Beratungsprotokoll als unvollständig oder fehlerhaft erweist; der Hinweis auf das Rücktrittsrecht muss im Protokoll vermerkt sein. Nicht jede Bank wird es ihren Kunden daher künftig ermöglichen, unmittelbar nach einer telefonischen Beratung noch Wertpapiere zu erwerben. Sofern die Bank allerdings das Telefonat aufzeichnet, entfällt das einwöchige Rücktrittsrecht.
Umstrittener Nutzen

Stittig ist, welchen Nutzen ein Protokoll hat. Das Bundesverbraucherschutzministerium geht davon aus, dass Verbraucher damit im Fall einer Falschberatung ein sinnvolles Beweismittel in der Hand halten. „Eine echte Beweislastumkehr wäre viel sinnvoller gewesen“, meint dagegen etwa Anlegeranwalt Andreas Tilp. Verbraucherschützer befürchten, dass sich die Qualität der Beratung durch die Protokolle nicht unbedingt erhöht, da viele Bankberater nach wie vor unter erheblichem Druck stehen, Produkte zu verkaufen – oft am Kundenbedarf vorbei; es gebe aber Möglichkeiten, das Protokoll im Nachhinein passend zu machen. Für die Banken wiederum sind die Protokolle ein bürokratisches Monstrum: Allein in deutschen Sparkassen gehen täglich rund 5.000 Stunden für ihre Erstellung drauf.

Aufbewahrung

„Kunden sollten das Protokoll kritisch prüfen und bei Beanstandungen sofort eine Berichtigung verlangen“, rät Verbraucherschützer Nauhauser. Vor allem sollten sie darauf achten, ob ihre Risikobereitschaft richtig wiedergegeben wurde. Denn kommt es später zum Streit mit der Bank über die Empfehlung, dient das Schriftstück als wichtiger Beweis. Schadensersatzansprüche bei Wertapiergeschäften verjähren seit 5. August 2009 binnen drei Jahren, nachdem der Kunde die Falschberatung bemerkt hat, spätestens aber zehn Jahre nach Kauf. So lange sollte man das Papier also unbedingt aufbewahren.

Wollen Sie mehr wissen? In der Langfassung informieren wir unter anderem über:

 
  • Das Beratungsprotokoll – Regeln und Inhalt
  • Telefonischer Beratung – was wichtig ist
  • Erste Erfahrungen – so kommen die Protokolle beim Verbraucher an
  • Produktinformationsblätter – Inhalte, Vor- und Nachteile, Ausblick
  • Honorarberatung und weitere Regierungspläne
  • Tipps und Links für das Beratungsgespräch – Anlageziele, Risiken, Kosten
  • Weiterführende Linkhinweise zum Thema

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