
Schlechte Noten für die Anlageberater in deutschen Banken
Die Anlageberatung bei deutschen Banken ist auch ein Jahr nach dem Debakel mit Lehman-Zertifikaten noch immer gleich bleibend schlecht. Das ist das Ergebnis aus 147 Beratungsgesprächen, die die Stiftung Warentest bei 21 Banken, Sparkassen und Raiffeisenbanken verdeckt durchgeführt hat. Keines der getesteten Institute kam auch nur über ein „befriedigend“ hinaus. Diese neuesten Ergebnisse stehen damit in einer Linie mit vorherigen Studien, die den Banken ebenfalls kein rühmliches Zeugnis ausstellen konnten.
Diese neuesten Ergebnisse stehen damit in einer Linie mit vorherigen Studien, die den Banken ebenfalls kein rühmliches Zeugnis ausstellen konnten. „Die Ergebnisse sind schockierend“, kommentiert Dorothea Mohn, Geldanlagereferentin des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegenüber biallo.de die Ergebnisse. „Wie häufig soll man den Banken noch zeigen, dass in der Kundenberatung gravierend etwas schief läuft?“ Mohn sprach sich dafür aus, verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Anlageberatung zu schaffen. Der Beratungsprozess als solcher müsse stärker standardisiert werden.
Für Banken gelten ab 2010 strengere Regeln
Ab 2010 greifen neue Regeln bei der Anlageberatung von Banken. Sie sind dann dazu verpflichtet, von jedem Beratungsgespräch ein Protokoll anzufertigen und es den Anlegern auszuhändigen. Verbraucherschützer wie Mohn begrüßen die Protokollpflicht, bemängeln aber, dass es für Inhalt und Aufbau der Protokolle zu wenig Vorgaben gibt. Die Banken könnten versucht sein, die Papiere vor allem dafür zu verwenden, sich von einer möglichen Beratungshaftung freizuzeichnen. Anlegeranwälte rechnen daher damit, dass die Protokolle so unverbindlich wie möglich ausgefüllt werden.
Tipp: Anleger sind gut beraten, sich intensiv auf ein Beratungsgspräch vorzubereiten. Dabei sollten sie sich Gedanken machen über ihre eigenen Ziele und Bedürfnisse, den Anlagehorizont und ganz besonders auch über die finanziellen Risiken, die sie bei der Geldanlage eingehen möchten. Das sollten sie auch protokollieren. Sogenannte Beratungsgespräche sollte man am besten im Beisein eines Zeugen führen.