Tipp 4: Bei welchen Bankprodukten es keine Protokollpflicht gibt
Es gibt Ausnahmen. Ausgenommen von der Protokollpflicht sind Beratungen für Produkte, die nicht unter das Wertpapierhandelsgesetz fallen. Hierzu gehören beispielsweise Tages- oder Festgeldanlagen.
Tipp 5: Worauf Kunden von Onlinebrokern achten sollten
Kauft ein Kunde auf eigene Faust über einen Onlinebroker Wertpapiere, ohne sich zuvor beraten zu lassen, gibt es kein Protokoll, da ja auch keine Beratung stattfand. Einige Onlinebroker bieten ihren Kunden allerdings auch Beratung an, dann gelten die Regeln für die Protokollpflicht auch hier.
Tipp 6: Vorsicht, keine einheitlichen Protokolle
Verbindliche Formvorschriften für die Protokolle existieren nicht. Bankenverbände und die Finanzaufsicht Bafin hatten sich nicht auf ein einheitliches Muster einigen können, lediglich die Mindestanforderungen an die Protokolle stehen gesetzlich fest (siehe Tipp 3). Die Verbände haben Muster-Protokolle für ihre Mitgliedsinstitute erstellt, jede Bank kann allerdings davon individuell abweichen, sofern die Mindestanforderungen erfüllt bleiben. Verbraucher müssen also damit rechnen, von unterschiedlichen Banken auch sehr unterschiedliche Protokolle zu bekommen. Verbraucherschützer kritisieren das und befürchten Wildwuchs.