Die nach eigenen Angaben rund 15.000 Tages- und Festgeldkunden der Bank sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an, jedoch nicht dem Feuerwehrfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Sobald die Bafin formal den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung die Einleger entschädigen kann. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts dann unverzüglich darüber zu unterrichten. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten Bankkunden ist begrenzt auf den Gegenwert von 50.000 Euro je Kunde. Kunden, die bei ihrer Geldanlage diese Sicherungsgrenze beachtet haben, dürfen also auf jeden Fall mit Rückzahlung ihrer Gelder rechnen.
Greift notfalls auch die „Merkel-Garantie“?
Zwar gilt noch immer die niemals in ein Gesetz gegossene Garantie der Bundesregierung für die
Sicherheit der Spareinlagen. Allerdings ist es durchaus Auslegungssache, ob diese sogenannte Merkel-Garantie auch für die Einlagen von Kunden greift, die bei Banken mit lediglich gesetzlicher Einlagensicherung mehr als die gesetzlich garantierte Summe angelegt haben.
Dazu ist es interessant, sich die Formulierung der Merkel-Garantie von Anfang Oktober 2008 nochmals genau anzuschauen. „In Zeiten der Finanzkrise hat sich die Bundesregierung entschlossen, eine zusätzliche Sicherheit einzuziehen: Für den höchst unwahrscheinlichen Fall, dass die bestehenden Einlagensicherungseinrichtungen nicht mehr ausreichen, um ihre Versprechen zu erfüllen, wird nach der Zusicherung der Bundesregierung der Bund mit entsprechenden Unterstützungen der deutschen Sicherungseinrichtungen gewährleisten, dass keine Sparerin und kein Sparer einen Euro verlieren wird. Diese Zusage ist unabhängig von der Höhe der jeweiligen Ersparnisse.“
Daraus lässt sich durchaus lesen, dass die Garantie nur für die Einlagen bei solchen Instituten greift, die auch Mitglied in einem freiwilligen deutschen Sicherungsverbund sind. Das war die Noa Bank eben nicht.