In 60 Prozent der Fälle bekamen die Kunden recht
Doch auch die sechs Ombudsleute konnten der Beschwerdeflut nicht ganz Herr werden. Am Jahresende 2009 waren noch fast 1.000 Beschwerden anhängig. Bei den entschiedenen Verfahren bekamen mehrheitlich – zu rund 60 Prozent – die Kunden recht, in 40 Prozent der Fälle durfte sich die Bank freuen. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Erfolgsquote von Kunden und Bank jeweils in etwa bei 50 Prozent lag, waren damit die Kunden 2009 mit ihren Beschwerden erfolgreicher als sonst.
Die Beschwerden der Kunden betrafen alle Bereiche des Bankgeschäftes, wie zum Beispiel den Zahlungsverkehr (23,3 Prozent aller Beschwerden) und das Kreditgeschäft (16,5 Prozent). Mit rund 48 Prozent dominierten allerdings Eingaben aus dem Bereich Wertpapiergeschäft. „Deutlich wurde dabei: Die Wertpapierberatung muss auf den Kunden zugeschnitten sein. Was für den einen Kunden das richtige Wertpapier ist, kann für einen anderen ungeeignet sein“, sagte Massenberg. Die Banken seien weiterhin gefordert, konsequent für eine gute Anlageberatung zu sorgen.
Wer sich für den Tätigkeitsbericht oder Details zum Ombudsmannverfahren interessiert, wird fündig auf der Website des Bankenverbands unter
http://www.bankenverband.de/ombudsmann.
Tipp: Um den Ombudsmann anzurufen, muss der Kunde lediglich den Sachverhalt schriftlich schildern und die zum Beleg notwendigen Unterlagen in Kopie beifügen. Die Beschwerde ist an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten. Rechtsauskünfte oder Handlungsempfehlungen kann die Kundenbeschwerdestelle allerdings nicht erteilen. Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken unterhalten jeweils eigene Beschwerdestellen.