In dem Bundesfinanzministerium Anfang Mai vorgelegten Diskussionsentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und der Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts “ ist vorgesehen, das Wertpapierhandelsgesetz (Paragraf 31 Absatz 3) entsprechend zu ändern. Die Detailregelung findet sich in einer Rechtsverordnung.
Zwei Din-A-4-Seiten sollen reichen
Demnach dürfen die Infoblätter nicht länger als zwei DIN-A4-Seiten lang sein und müssen „in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise“ aufbereitet sein. Außerdem sollen sie unter anderem die Risiken eines Finanzprodukts und „alle mit der Anlage verbundenen Kosten“ aufführen, dazu zählen also nicht nur Verkaufsgebühren, sondern zum Beispiel auch Bestandsprovisionen.
Ministerium ist gegen die Ampel-Kennzeichnung
Von einer schematischen Ampel-Kennzeichnung, wie sie etwa die Targobank in ihren Produktinformationsblättern eingeführt hat und die vom Münchner Institut für Vermögensaufbau mitentwickelt wurde, hält man dagegen im Verbraucherschutzministerium wenig, bestätigte eine Sprecherin.
Bereits im Juli 2009 hatte Aigner den Banken in einheitliches Info-Blatt vorgeschlagen und zunächst auf die Freiwilligkeit der Branche gesetzt. Nachdem zunächst gar nichts passiert war, wagte im Herbst die Direktbank ING-Diba den ersten Schritt und legte für ihre wichtigsten Angebote Beipackzettel vor, die sich streng an das Schema aus dem Ministerium hielten. Die Konkurrenz witterte einen geschickten PR-Gag. Der Druck im Kessel stieg erst an, als die Deutsche Bank am 11. Februar 2010 ihrerseits voranpreschte und ihre „Beipackzettel“-Initiative publik machte.
Seither haben auch die verschiedenen Branchenverbände Infoblätter vorgestellt. Allerdings war bisher noch kein bundesweit einheitlicher Standard veröffentlicht worden, wie ihn Aigner verlangt hatte. Dem kam die Initiative von Finanz- und Verbraucherschutzministerium jetzt zuvor. „Der ZKA hatte sich bereits auf einen gemeinsamen Standard für Produktinformationsblätter geeinigt, ihn allerdings noch nicht veröffentlicht, als der Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums publik wurde“, so eine Sprecherin des Bankenverbands.