Angaben zur Vorsorgevollmacht müssen nicht, können aber gegen eine Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Informationen dazu gibt es unter
www.vorsorgeregister.de.
Das Vorsorgeregister soll gewährleisten, dass Vormundschaftsgerichte schnell und einfach von der Existenz einer solchen Vollmacht erfahren.
Tipp: Die Bank prüft nicht, ab wann und unter welchen Voraussetzungen der Bevollmächtigte Gebrauch von der Vollmacht macht – ob etwa der Vorsorgefall tatsächlich eingetreten ist. Der Auftraggeber trägt daher selbst das Risiko eines etwaigen Missbrauchs der Vollmacht durch den Bevollmächtigten. Bei der Wahl seines Bevollmächtigten sollte man also nur eine Person wählen, der man uneingeschränkt vertraut.