Startseite | RSS | Mobil | Inhalt
Samstag, 11.02.2012 19:34 Uhr
Startseite » Geldanlage » Beipackzettel für Finanzprodukte
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Beipackzettel für Finanzprodukte

Vergleich nicht möglich

23.06.2010 15:33
Von Brigitte Watermann
Geldanlage Anlageberatung BeipackzettelFinanzprodukte Finanzportal Biallo.de
Beipackzettel unterschiedlicher Banken - Äpfel mit Birnen vergleichen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Untersuchung von zwölf Produktinformationsblättern von acht Anbietern vorgestellt. Demnach ist die Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit bei Finanzprodukten durch freiwillige Lösungen nicht zu erreichen. Härtere Standards seien nötig.
Einheitliche Produktinformationsblätter für Finanzprodukte möchte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bereits seit Sommer 2009 durchsetzen. Damals hatte ihr Ministerium ein Muster für ein Infoblatt vorgestellt und anfänglich auf freiwillige Schritte der Finanzindustrie gesetzt. Doch mittlerweile ist klar: Mit Freiwilligkeit allein ist es nicht getan, daher sollen die sogenannten Beipackzettel per Gesetz geregelt werden. So sieht es der im Mai vorgelegte Diskussionsentwurf des Gesetzes „zur Stärkung des Anlegerschutzes und der Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts “ vor, der Produktinformationsblätter in Paragraph 31, Absatz 3 Wertpapierhandelsgesetz regelt.

Begriffsvielfalt sorgt für Verwirrung beim Verbraucher

Ein Schritt, den der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) klar begrüßt. Denn in ihrer Untersuchung kommen die Verbraucherschützer zu dem Ergebnis, dass ein Vergleich der Produkte auf Basis bisher vorgelegter Infoblätter nach wie vor nicht möglich sei. Bisher könnten Kunden Information und Werbung in den Infoblättern oft nicht voneinander unterscheiden. Positive Informationen würden häufig sehr detailliert dargestellt, während negative Informationen eher kürzer ausfallen oder als letztes genannt werden. Ein weiteres Problem: Für ein und dieselbe Information werden in den verschiedenen Beipackzetteln auch verschiedene Begriffe verwendet.

Die Verbraucherschützer gehen allerdings noch einen Schritt weiter als der Gesetzgeber. „Es ist höchste Zeit für klare gesetzliche Standards“, fordert Gerd Billen, Vorstand des VZBV. Zwar sehen die Gesetzgebungspläne ein verbindliches Produktinformationsblatt vor. Aber Form und Inhalt sind derzeit nur grob abgesteckt. Billen fordert daher einen einheitlichen Standard für die Beipackzettel und regt weitere Details an, die in die gesetzlich vorgeschriebenen Muster mit aufgenommen werden sollten.
Seite 1/2
 
Beipackzettel für Finanzprodukte
Seite 1: Vergleich nicht möglich
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Colourbox.com ID:4014
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Unkomplizierte und flexible Ruhestandsplanung:

Die Privatrente der HUK24 - für einen sorgenfreien Ruhestand.
Das interessiert mich ...
Anzeige
Kostenlose Geldanlage-App für Ihr iPhone
Infoservice-Geldanlage, Foto: Darren Baker/Fotolia.com
Biallo-Index
zur Zinsentwicklung hier
Festgeld Konditionen
1 Deniz-Bank
3,15 %
2 Isbank
3,10 %
3 Autobank
3,07 %
4 Vakifbank Intern.
3,01 %
5 Amsterdam Trade Bank
3,00 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
Tagesgeld Konditionen
1 Barclays
2,75 %
2 Deniz-Bank
2,75 %
3 MoneYou
2,75 %
4 Amsterdam Trade Bank
2,70 %
5 Bank of Scotland
2,70 %
Laufzeit:3 Monate; Betrag 10.000 Euro
Kolumne von Horst Biallo

Günstiges Geld

Manchmal kommt es ganz dicke: Das Finanzamt fordert eine Steuernachzahlung, das Auto benötigt neue Reifen - und dann geht auch noch die Heizung kaputt. In solchen Fällen kommt man zuweilen nicht drum herum, einen Ratenkredit aufzunehmen. Unter Druck zum nächstbesten Angebot zu greifen, ist aber keine gute Idee. ... mehr
.
© 2012 Biallo & Team GmbH