Einheitliche Produktinformationsblätter für Finanzprodukte möchte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bereits seit Sommer 2009 durchsetzen. Damals hatte ihr Ministerium ein Muster für ein Infoblatt vorgestellt und anfänglich auf freiwillige Schritte der Finanzindustrie gesetzt. Doch mittlerweile ist klar: Mit Freiwilligkeit allein ist es nicht getan, daher sollen die sogenannten Beipackzettel per Gesetz geregelt werden. So sieht es der im Mai vorgelegte Diskussionsentwurf des Gesetzes „zur Stärkung des Anlegerschutzes und der Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts “ vor, der Produktinformationsblätter in Paragraph 31, Absatz 3 Wertpapierhandelsgesetz regelt.
Begriffsvielfalt sorgt für Verwirrung beim Verbraucher
Ein Schritt, den der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) klar begrüßt. Denn in ihrer Untersuchung kommen die Verbraucherschützer zu dem Ergebnis, dass ein Vergleich der Produkte auf Basis bisher vorgelegter Infoblätter nach wie vor nicht möglich sei. Bisher könnten Kunden Information und Werbung in den Infoblättern oft nicht voneinander unterscheiden. Positive Informationen würden häufig sehr detailliert dargestellt, während negative Informationen eher kürzer ausfallen oder als letztes genannt werden. Ein weiteres Problem: Für ein und dieselbe Information werden in den verschiedenen Beipackzetteln auch verschiedene Begriffe verwendet.
Die Verbraucherschützer gehen allerdings noch einen Schritt weiter als der Gesetzgeber. „Es ist höchste Zeit für klare gesetzliche Standards“,
fordert Gerd Billen, Vorstand des VZBV. Zwar sehen die Gesetzgebungspläne ein verbindliches Produktinformationsblatt vor. Aber Form und Inhalt sind derzeit nur grob abgesteckt. Billen fordert daher einen einheitlichen Standard für die Beipackzettel und regt weitere Details an, die in die gesetzlich vorgeschriebenen Muster mit aufgenommen werden sollten.