Was Verbraucherschützer bereits moniert hatten, ist nun gewissermaßen amtlich: In den Beratungsprotokollen, die in Deutschland seit Jahresbeginn zum Einsatz kommen, wimmelt es von Textbausteinen und Floskeln – und nicht selten verstoßen die Papiere offen gegen das geltende Recht. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Finanzmarktaufsicht Bafin, die rund 1100 Beratungsprotokolle durchleuchtet hat.
„Wir kritisieren vor allem, dass die vom Kunden geäußerten wesentlichen Anliegen nicht immer in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise dokumentiert werden“, sagte Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht der Bafin. „In diesen Fällen ist der Inhalt der Beratung nicht ausreichend transparent.“ Ähnliches hatten zuvor schon Verbraucherschützer moniert; ihnen hatten aber zum Teil nur Protokollmuster vorgelegen, die Bafin untersuchte dagegen ausgefüllte Protokolle von 192 Unternehmen.
Oft nur vorformulierte Antworten
Die Behörde kritisiert auch, dass manche der untersuchten Protokollvordrucke nur vorformulierte Antwortmöglichkeiten vorsehen – und es daher nicht möglich ist, das individuelle Anliegen eines Kundens wirklich zu ermitteln. Aber, gibt die Bafin zu bedenken: „Nur so ist gewährleistet, dass in einer Situation, in der der Kunde individuelle Wünsche äußert, diese ausreichend dokumentiert werden.“ Und bei den Protokollen, in denen es überhaupt Freitextfelder gab, wurden sie mehrheitlich überhaupt nicht genutzt.
Mehrheit der Banken wollen Kunden-Unterschrift
Doch es kommt noch schlimmer: Per Gesetz ist es nicht vorgesehen, dass Verbraucher das Protokoll zu unterzeichnen haben. Verbraucherschützer und Anwälte raten sogar ausdrücklich davon ab, da es für den Kunden im Streitfall mit der Bank so aussehen könnte, als habe der Kunde mit seinem Autogramm das Protokoll ausdrücklich gebilligt. Die Bafin-Auswertung zeigt nun, dass die Mehrheit der befragten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute eine Kundenunterschrift unter das Beratungsprotokoll verlangt. Ein Viertel der Institute geht sogar so weit, die Ausführung des Wertpapiergeschäfts abzulehnen, wenn der Kunde nicht unterschreibt. Die Bafin will daher bei den Banken darauf drängen, ihre Beratungspraxis zu verbessern.
Tipp: Kunden sollten bei der Beratung darauf drängen, dass das Protokoll klar und eindeutig ist und wirklich ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse widerspiegelt. Und wenn der Bankberater ein Autogramm will, sollte man ihm die rote Karte zeigen. Man muss damit rechnen, dass das gewünschte Geschäft dann womöglich nicht getätigt wird. Das sollte es einem aber unter dem Aspekt des Anlegerschutzes auch wert sein.