Seit den spektakulären Banken-Pleitefällen überlegen deutsche Privatanleger genauer, welchem Institut sie ihr Geld anvertrauen. Doch welches Sicherungssystem greift, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Es lohnt sich, genau hinzuschauen.
Derzeit gibt es in Deutschland bei der Einlagensicherung ein dreistufiges System: Auf der untersten Ebene greift die gesetzliche Basissicherung. Sie hat sich Mitte 2009 aber deutlich verbessert: Seit 30. Juni 2009 beträgt die gesetzliche Einlagensicherung, die hierzulande für alle Banken mit Einlagengeschäft greift, nunmehr 100 Prozent von 50.000 Euro pro Person und nicht mehr wie vorher 90 Prozent der Einlage, maximal 20.000 Euro pro Geldanleger. Ab 2011 erhöht sich die Mindestabdeckung dann auf 100.000 Euro.
Der Entschädigungsanspruch gilt für alle Privatkunden, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften. Geschützt sind sämtliche Einlagenarten, gemeint sind also Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich bestimmter Sparbriefe. Zudem sollen Sparer, deren Bank über die Wupper gegangen ist, nur noch einen Monat warten müssen, bis ihr Geld von der Sicherungseinrichtung zurückerstattet wird. Bislang betrug diese Frist drei Monate.