
Einlagensicherung: Sicherheit für den Fall der Fälle
Derzeit gibt es in Deutschland bei der Einlagensicherung ein dreistufiges System: Auf der untersten Ebene greift die gesetzliche Basissicherung. Sie hat sich Mitte 2009 aber deutlich verbessert: Seit 30. Juni 2009 beträgt die gesetzliche Einlagensicherung, die hierzulande für alle Banken mit Einlagengeschäft greift, nunmehr 50.000 Euro und nicht mehr nur 20.000 Euro. Ab 2011 erhöht sich die Mindestabdeckung dann auf 100.000 Euro.
Der Entschädigungsanspruch gilt für alle Privatkunden, Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften. Geschützt sind sämtliche Einlagenarten, gemeint sind also Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich bestimmter Sparbriefe. Zudem sollen Sparer, deren Bank über die Wupper gegangen ist, nur noch einen Monat warten müssen, bis ihr Geld von der Sicherungseinrichtung zurückerstattet wird. Bislang betrug diese Frist drei Monate.
Allein die gesetzliche Basisabsicherung bieten derzeit rund 30 vorwiegend kleinere Institute. Darüber hinaus sind die allermeisten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken Mitglied in einem der drei freiwilligen Sicherungssysteme. Und als letzte Ebene greift die sogenannte Merkel-Garantie, die die Bundesregierung für alle Einlagen bei deutschen Banken kurz nach der Lehman-Pleite im Herbst 2008 ausgesprochen hatte. In Gesetzesform wurde diese Garantie trotz den Wünschen von Verbraucherschützern allerdings bis dato nicht gegossen, es handelt sich um eine politische Zusage – nicht mehr und nicht weniger. Ohne die beruhigende psychologische Wirkung dieser Garantie wäre es im Herbst 2008 vielleicht an deutschen Bankschaltern nicht so ruhig geblieben.
Durchaus Auslegungssache ist es, ob die Merkel-Garantie auch für die Einlagen von Kunden greift, die bei Banken mit lediglich gesetzlicher Einlagensicherung mehr als die gesetzlich garantierte Summe angelegt haben, wie etwa bei der Nürnberger Umweltbank. Dazu ist es interessant, sich die Formulierung der Merkel-Garantie von Anfang Oktober 2008 nochmals genau anzuschauen. „In Zeiten der Finanzkrise hat sich die Bundesregierung entschlossen, eine zusätzliche Sicherheit einzuziehen: Für den höchst unwahrscheinlichen Fall, dass die bestehenden Einlagensicherungseinrichtungen nicht mehr ausreichen, um ihre Versprechen zu erfüllen, wird nach der Zusicherung der Bundesregierung der Bund mit entsprechenden Unterstützungen der deutschen Sicherungseinrichtungen gewährleisten, dass keine Sparerin und kein Sparer einen Euro verlieren wird. Diese Zusage ist unabhängig von der Höhe der jeweiligen Ersparnisse.“
Daraus lässt sich durchaus lesen, dass die Garantie nur für die Einlagen bei solchen Instituten greift, die auch Mitglied in einem freiwilligen deutschen Sicherungsverbund sind. Auf der anderen Seite hat sich der deutsche Staat auch für die Entschädigung der deutschen Sparer ins Zeug gelegt, die bei der isländischen Kaupthing Bank mehr Geld angelegt hatten, als die isländische Einlagensicherung garantiert hat. Wie der Staat im schlimmen Fall des Falles reagieren würde, ist damit offen.