Geld im Automaten stecken gelassen oder auf ein falsches Konto überwiesen - solche Fehler passieren immer wieder. Leider kann sich der Kunde nicht darauf verlassen, dass die Bank den Fehler bemerken wird und das Geld automatisch wieder zu einem zurückfließt. Hier einige Tipps, wie man wieder an sein Geld gelangt.
Geld im Automaten vergessen
Es klingt absurd, aber es passiert: Man hebt Geld am Geldautomaten ab und steckt, in Gedanken versunken, die Karte wieder ein, lässt aber das Geld stecken. Kein Grund zur Panik! Denn nach rund 30 Sekunden zieht der Automat das Geld wieder ein. Trotzdem muss man sich sofort bei der Bank melden, damit das Geld wieder dem eigenen Konto gutgeschrieben werden kann.
„Jeder Auszahlvorgang am Automaten wird dokumentiert“, sagt Susanne Götz, Finanzjustiziarin bei der Verbraucherzentrale Bayern. So falle bei der Abrechnung leicht auf, wenn mehr Geld im Automaten vorhanden sei, als ausgezahlt wurde. Da auf dem Kontoauszug des Betroffenen der Abhebungsvorgang dokumentiert ist, kann leicht nachvollzogen werden, wem das Geld gehört. „Für die Rücküberweisung darf die Bank keine Gebühr verlangen“, sagt Götz. Dies sei ein Dienstleistungsservice.
So reagieren Sie im Ernstfall richtig
- Notieren Sie Uhrzeit, Standort und Geldbetrag der abgehoben wurde.
- Halten Sie nach Zeugen Ausschau, die bestätigen können, dass Sie sich zum angegeben Zeitpunkt am Automaten befanden.
- Melden Sie sich umgehend bei der Bank. Abends oder an Feiertagen sollten Sie das spätestens am nächstfolgenden Werktag erledigen. Besser ist, Sie senden gleich ein Fax oder eine E-Mail an die Bank.
Pech hat man allerdings, wenn gleich der nächste Kunde hinter einem wartet und das Geld wegnimmt. Hebt dieser dann mit seiner eigenen Karte noch zusätzlich Geld ab, könnte man den Täter mit Hilfe der Überwachungskamera identifizieren. Dabei ist man aber auf die Mithilfe der Bank angewiesen. Verpflichtet ist sie dazu nicht.
Tippfehler bei Überweisungen
Auch bei Überweisungen kann es zu ärgerlichen Fehlern kommen: Wenn man sich beispielsweise bei der Kontonummer vertippt oder Überweisungsscheine falsch oder unleserlich ausfüllt und das Geld fälschlicherweise einem anderen Konto gutgeschrieben wird, haftet man selbst. Denn seit vergangenem Jahr sind Banken nicht mehr dazu verpflichtet, die Kontonummer mit dem Namen des Kontoinhabers abzugleichen.
Existiert unter der Kontonummer gar kein Konto, erhält man das Geld meist automatisch wieder zurück auf sein Konto. Möglicherweise gibt es aber unter der falschen Nummer ein Konto. Um das Geld dann zurückzuholen, benötigt man eine Einverständniserklärung des Empfängers, auch wenn ihm das Geld gar nicht zusteht. Weigert dieser sich, benötigt man einen Anwalt, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.
Gebühren für Nachforschungsaufträge bzw. Überweisungswiderrufe
(in Auswahl)
| Geldinstitut |
Gebühr in Euro |
Besonderheit |
| Berliner Volksbank |
15 |
Gebühr fällig für Ermittlungsarbeit. Das Geld zurückholen muss der Kunde selbst. |
| Commerzbank |
11 |
|
| Deutsche Bank |
14,99 |
|
| ING-Diba |
10 |
Nur erfolgreicher Überweisungswiderruf ist kostenpflichtig. |
| Postbank |
bis zu 21 |
Gebühr wird je nach Aufwand berechnet. |
| PSD Bank Rhein-Ruhr |
15 Euro je angefangene 1/2 Stunden |
Nur wenn Nachforschungen auf Kundenfehler zurückzuführen sind. |
| SEB |
16 |
Nachforschungen bei Auslandsüberweisungen kosten 30 Euro. |
Quelle: Biallo.de, Stand: 14.05.2010
Automat zahlt kein Geld aus
Es passiert übrigens auch umgekehrt: Man hebt Geld ab, aber der Automat spuckt es nicht aus. Aufgrund eines technischen Defekts kann das durchaus möglich sein. Das versetzt Kunden meist in große Sorge, ob das Geld nun abgebucht wird, obwohl man nichts erhalten hat. Auch dann sollte man sich sofort bei der Bank melden.
Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden den Auszahlvorgang zu dokumentieren. In der Regel laufen diese Fälle reibungslos ab. Wenn einem so etwas allerdings im Ausland geschieht, ist man auf die Kooperation der ausländischen Bank angewiesen. Da kann es durchaus zu Streitigkeiten kommen, sagt Verbraucherschützerin Götz.
Tipp: Bevor man einen Anwalt engagiert, kann man sich bei Bankstreitigkeiten immer auch an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. (Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin,
PDF-Formular).