Aigners Initiative ging Mitte Februar ein Kabinettsbeschluss zur Änderung des Schuldverschreibungsrechts voraus. Die Regierung hatte beschlossen, dass Anlagegespräche künftig stets protokolliert gehören, und diese Protokolle dann auch den Kunden ausgehändigt werden sollen. Das ist bislang keine Pflicht. Verbraucher haben es daher häufig schwer, eine Falschberatung nachzuweisen. Außerdem hatte das Kabinett beschlossen, die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung von derzeit drei auf künftig zehn Jahre zu erhöhen. Verbraucherschützer und Anlegerschutzanwälte hatten das seit langem gefordert.
Geldanlage in der Krise
Banken verbuchen deutlich gestiegene Einlagen
Neu auf biallo.de
Schreiben Sie Ihren Erfahrungsbericht!
Neue Einlagensicherungsgrenze
Bald 50.000 Euro sicher
Fehlberatung „eher die Regel als die Ausnahme“
Die Hamburger Beratungsgesellschaft Evers & Jung hatte im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums eine Studie zur Finanzvermittlung in Deutschland erstellt. Darin waren die Autoren zu dem Schluss gekommen, dass es in Deutschland unter anderem an einheitlichen, für die gesamte Finanzdienstleistungsbranche geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen mangelt. Vielmehr gebe es ein Nebeneinander von verschiedenen Anforderungen. Der Grad der Regulierung sei beispielsweise für Handwerker viel höher. Als einmalig in Europa bezeichneten die Autoren die hohe Zahl an Finanzvermittlern aller Couleur in Deutschland: Rein rechnerisch kommen hierzulande 0.61 Vermittler von Finanzprodukten auf 100 Einwohner, in Ländern wie Großbritannien (0,27) oder den Niederlanden (0,2) sind es viel weniger. „Dem Vermittler steht der typische Verbraucher mit einem unzureichenden finanziellen Bildungsstand gegenüber, was ein produktives Miteinander auf hinreichendem qualitativen Niveau weiter erschwert.“ Fehlleistungen in der Anlageberatung seinen daher „eher die Regel als die Ausnahme“, folgern die Autoren.