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11.03.2009 08:00

Finanzdienstleistungen

Navigationssystem fürs Beratungsgespräch

von
Finanzdienstleistungen Navigationssystem fürs Beratungsgespräch Finanzberatung Checkliste Finanzberater Finanzportal Biallo.de
Die Qualität in der Anlageberatung deutscher Banken und Finanzdienstleister zu verbessern, hat sich Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner vorgenommen. Sie will Kunden daher künftig eine Checkliste an die Hand geben, mit der sie sich auf ein Beratungsgespräch mit Finanzberatern vorbereiten können.
“Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich durch die Finanzwelt bewegen, brauchen sie einen verlässlichen ,Routenplaner’ für die Finanzberatung, der sie in Zeiten der Finanzkrise und darüber hinaus erfolgreich durch die Finanzwelt steuert", sagte Ilse Aigner anlässlich der Fachtagung "Anforderungen an die Finanzvermittlung – Verbraucherschutz im Zeichen der Finanzmarktkrise" in Berlin. "Mit Hilfe des Routenplaners soll stets das Produkt ermittelt werden, das für die Bedürfnisse des Kunden am besten geeignet ist, unabhängig davon, wer berät,” lautet die Wunschvorstellung der Ministerin. Die Checkliste hat das Ministerium gemeinsam mit Verbraucherschützern entwickelt, sie soll ab Mitte März im Internet abrufbar sein. Ein standardisierter und qualitativ hochwertiger Auswahl-Prozess soll laut Aigner den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, das Produkt zu finden, das zu ihren Finanzbedürfnissen am besten passt.
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Anlagegespräche müssen protokolliert werden


Aigners Initiative ging Mitte Februar ein Kabinettsbeschluss zur Änderung des Schuldverschreibungsrechts voraus. Die Regierung hatte beschlossen, dass Anlagegespräche künftig stets protokolliert gehören, und diese Protokolle dann auch den Kunden ausgehändigt werden sollen. Das ist bislang keine Pflicht. Verbraucher haben es daher häufig schwer, eine Falschberatung nachzuweisen. Außerdem hatte das Kabinett beschlossen, die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung von derzeit drei auf künftig zehn Jahre zu erhöhen. Verbraucherschützer und Anlegerschutzanwälte hatten das seit langem gefordert.

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Verbesserungsbedarf sieht Bundesverbraucherministerin Aigner auch im Bereich der Finanzvermittler: “Für alle Vermittler sollten verbindliche Mindeststandards gelten, insbesondere im Hinblick auf die Berufsqualifikation. Die Vertriebs- und Anreizsysteme dürfen nicht dazu führen, dass Qualität, Seriosität und die Achtung des Kundenwunsches auf der Strecke bleiben.”


Fehlberatung „eher die Regel als die Ausnahme“

Die Hamburger Beratungsgesellschaft Evers & Jung hatte im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums eine Studie zur Finanzvermittlung in Deutschland erstellt. Darin waren die Autoren zu dem Schluss gekommen, dass es in Deutschland unter anderem an einheitlichen, für die gesamte Finanzdienstleistungsbranche geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen mangelt. Vielmehr gebe es ein Nebeneinander von verschiedenen Anforderungen. Der Grad der Regulierung sei beispielsweise für Handwerker viel höher. Als einmalig in Europa bezeichneten die Autoren die hohe Zahl an Finanzvermittlern aller Couleur in Deutschland: Rein rechnerisch kommen hierzulande 0.61 Vermittler von Finanzprodukten auf 100 Einwohner, in Ländern wie Großbritannien (0,27) oder den Niederlanden (0,2) sind es viel weniger. „Dem Vermittler steht der typische Verbraucher mit einem unzureichenden finanziellen Bildungsstand gegenüber, was ein produktives Miteinander auf hinreichendem qualitativen Niveau weiter erschwert.“ Fehlleistungen in der Anlageberatung seinen daher „eher die Regel als die Ausnahme“, folgern die Autoren.

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