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02.10.2008 08:00

Fünf Fragen an: Rechtsanwalt Hans Witt

Wie kann der Bankkunde mangelhafte Beratung des Vermittlers nachweisen, Herr Witt?

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Fünf Fragen an: Hans Witt Wie kann der Bankkunde mangelhafte Beratung des Vermittlers nachweisen, Herr Witt?
Nicht selten werden Kunden von ihrer Bank nur unzureichend über mögliche Risiken bei Geldgeschäften aufgeklärt. Gerade in Krisenzeiten wie jetzt sollte man aber seine Rechte und Möglichkeiten im Fall der Fälle kennen. Rechtsanwalt Hans Witt zu einem spannenden Verbraucherthema.
Biallo.de: Sogar Sparkassen und VR-Banken haben Zertifikate der insolventen Bank Lehman-Brothers an ihre Kunden vermittelt. Wie können Betroffene jetzt reagieren?

Hans Witt: Das Kreditinstitut kann verpflichtet sein, den Kunden auf drohende Verluste hinzuweisen, wenn etwa aufgrund einer internen Vorlage drohende Verluste bei Lehman Brothers bekannt gewesen sind. Wer diese gebotene Aufklärung unterlässt, kann vom Kunden zum Schadensersatz herangezogen werden.

Biallo.de: Wie gelingt Betroffenen am besten der Nachweis für eine unzureichende Beratung des Vermittlers?

Witt: Entweder aufgrund der erstellten Dokumentation des Verkaufsgespräches oder auch durch Zeugen, die bei dem Gespräch anwesend waren. Bei Zertifikaten werden die Maßstäbe höher anzusetzen sein als bei einer Fondsvermittlung. 

Biallo.de: Wenn man als Kunde Ansprüche geltend macht, inwieweit spielt die eigene Geldanlageerfahrung eine Rolle?

Witt: Selbstverständlich ist die Geldanlageerfahrung des Kunden ein wichtiges Indiz. Sie ist vorab vom Vermittler beim Kunden zu erfragen. Gemessen an der vom Kunden mitgeteilten Geldanlageerfahrung sind Informationen über das Produkt zu erteilen, etwa auch eine Geeignetheitsprüfung für den Anleger. 

Biallo.de: Gibt es bereits nennenswerte Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen?

Witt: Seit der doch recht bekannten Bond-Entscheidung des BGH aus dem Jahre 1993 gibt es zahlreiche solcher Entscheidungen zu ähnlich gelagerten Fällen, in denen Kreditinstitute zu Schadensersatz in voller Höhe verurteilt wurden, d.h. der eingetretene Schaden beim Kunden ist vollständig auszugleichen.

Biallo.de: Viele Anleger haben ihr Geld bei ausländischen Banken eingezahlt. Falls es dort Schieflagen gibt: Welche Schwierigkeiten bringt die internationale Rechtsverfolgung üblicherweise mit sich? 

Witt: Grundsätzlich ist zunächst zu unterscheiden, ob der Anspruch gegen den Emittenten oder den Vermittler geltend gemacht wird. Prozesse gegen den Vermittler werden regelmäßig in Deutschland zu führen sein, da es sich ja um in Deutschland ansässige Vermittler oder auch Kreditinstitute und deren Mitarbeiter handelt.

Bei Anleihen ist es nicht selten, dass – wie z.B. im Fall der bekanntgewordenen argentinischen Staatsanleihen – deutsches Recht vereinbart ist und auch ein deutscher Gerichtstand möglich ist. Es ist sicherlich nicht unwichtig, sich im Vorfeld derartiger Anleihen auch über diese Fragen zu informieren. Darüber findet sich etwas in den sogenannten Anleihebedingungen oder Prospekten.
Ein Prozess im Ausland ist in vielerlei Hinsicht immer mit hohen Risiken verbunden, denn einerseits wird man kaum persönlichen Kontakt mit dem Anwalt vor Ort haben können, man kennt das Rechtssystem nicht und auch nicht die Gerichte und deren Entscheidungen. Gerade das anglo-amerikanische Recht unterscheidet sich in ganz erheblichem Maße z.B. von dem deutschen Recht. Dabei ist auch nicht immer gewährleistet, daß man bei einem gewonnenen Prozess im Ausland auch seine kompletten Gerichts- und Rechtsanwaltskosten erstattet bekommt (so wie das bei uns der Fall ist), so dass auch hier ein finanzielles Risiko droht.

Hier sollte man vorab lieber einen deutschen Rechtsanwalt konsultieren und dann entscheiden, ob man ein solches Risiko eingehen will. Abhängig von der Höhe des Betrages kann es fraglich sein, ob ein solches Unterfangen überhaupt lohnenswert ist.
Hans Witt
Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Referendariat beim OLG Karlsruhe. Seit zwölf Jahren anwaltlich tätig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts. 2005 Gründung der Sozietät Witt Nittel.

Kanzlei Witt Nittel
Die Kanzlei mit acht Berufsträgern firmiert als Sozietät für Bank- und Kapitalanlagerecht. Im Zusammenhang mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt betreuen die Heidelberger Anwälte u.a. zahlreiche Schrottimmobilien-Käufer.
 
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