Der Graue Kapitalmarkt, auf dem alljährlich Milliardensummen an Anlegergeldern versumpfen, gehört dringend härter reguliert. Das ist die nahezu übereinstimmende Meinung der Experten, die Anfang Juli im Bundestagsfinanzausschuss gehört wurden. Doch der Weg zu härteren Gesetzen ist noch lang.
Keiner weiß es ganz genau, aber die Schätzungen darüber, wie hoch der Schaden ist, den arglose Anleger jährlich am Grauen Kapitalmarkt erleiden, geht in die Milliardensummen. „Der graue Kapitalmarkt ist ein Betätigungsfeld für Kapitalanlagebetrüger. Dabei sind die Formen des Anlagebetruges vielfältig“, sagt Fachanwalt für Bankrecht, Klaus Nieding, Seit Jahren schon fordern Verbraucherschützer daher, den Graumarktsumpf trockenzulegen – bislang nicht mit durchschlagendem Erfolg. Jetzt hat sich Finanzausschuss mit dieser Frage beschäftigt.
Anlass für die Anhörung war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin hatten die Abgeordneten gefordert, zum einen geschlossene Fonds, aber auch andere derzeit weitestgehend unregulierte Anlageprodukte stärker von der Finanzaufsicht Bafin überwachen zu lassen. Auch andere Bundestagsfraktionen planen ähnliche Entschließungsanträge. Das Gesetzgebungsverfahren steht aber erst ganz am Anfang und wird auf jeden Fall den nächsten Bundestag beschäftigen, der im Herbst gewählt wird.
VZBV: Mehr Kompetenzen für die Bafin
Der gesamte Finanzmarkt muss unter die Regulierung der Finanzmarktaufsicht BaFin kommen, fordert etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Alle Produkte des Grauen Kapitalmarkts sollten daher mindestens dem Kreditwesengesetz unterstellt werden, zum Teil auch zusätzlich dem Wertpapierhandelsgesetz. Doch nicht nur bei den Produkten selbst sollte der Hebel angesetzt werden. Auch der Vertrieb gehört stärker reguliert, einheitliche Mindestanforderungen und Qualifikationen von Vertriebsmitarbeitern in der Finanzbranche sollten geschaffen werden. „Es muss der Grundsatz gelten: Kein Produkt und kein Anbieter ohne Zulassung und Aufsicht“, fordert Manfred Westphal vom VZBV.
Als besonders wichtig erachten es die Experten auch, dass die derzeit kurzen Verjährungsfristen – bei Verkaufsprospekten zum Beispiel nur sechs Monate – verlängert und an die allgemeinen Verjährungsfristen des Zivilrechts angepasst werden. „Ein Anleger, der den Anteil mehr als sechs Monate nach Veröffentlichung des Prospekts erwirbt, hat gar keine Prospekthaftungsansprüche mehr. Das ist keine Verjährungsregelung, sondern ein Ausschlusstatbestand“, so Rechtsanwalt Peter Mattil. In keinem anderen europäischen Land gebe es derartige Verjährungsfristen. Prospekte müssten außerdem auch nicht nur auf Vollständigkeit, sondern auch auf inhaltliche Kohärenz geprüft werden. Auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die für die Graumarktanbieter tätig sind, müssten gegenüber den Anlegern direkt haftbar gemacht werden, fordert Mattil.
Daneben sprachen sich die Experten dafür aus, die Finanzaufsicht BaFin zu stärken und ihr auch zu erlauben, direkte Warnungen an Konsumenten auszusprechen, wie das etwa in Österreich heute schon möglich ist.
Banken raten von nationalem Alleingang ab
Auch der Zentrale Kreditausschuss begrüßt, dass sich der Finanzausschuss mit dem Grauen Kapitalmarkt beschäftigt und spricht sich für ein einheitliches Anlegerschutzniveau im gesamten Markt aus. Doch die Bankenbranche hält die Initiative für verfrüht und rät von einem nationalen Alleingang ab, da von der EU noch 2009 Anlegerschutzrichtlinien zu erwarten sind. Verbraucherschützer und Anlegerschutzanwälte sind dagegen ganz anderer Meinung: „Der graue Kapitalmarkt ist schließlich vor allem ein deutsches Phänomen“, sagt Verbraucherschützer Westphal.