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29.10.2010 11:07

Fünf Fragen an Ingeborg Esser (GdW)

"Risiken von Bau- und Sparvereinen sind deutlich geringer als von Banken"

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Ingeborg Esser (GdW)Risiken von Bau- und Sparvereinen sind deutlich geringer als von BankenFinanzportal Biallo.de
Ingeborg Esser, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Bau- und Sparvereine bieten inzwischen ansehnliche Anlagezinsen - und stehen im Wettbewerb zu Banken. Der 1974 gegründete Selbsthilfefonds des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) soll im Fall der Fälle Investoren vor Einlagenverlust bewahren. Geschäftsführerin Ingeborg Esser zu den Einzelheiten dieses Sicherungsfonds.
Biallo.de: Den Selbsthilfefonds des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) gibt es seit 1974, ohne dass er bislang in Anspruch genommen wurde. Warum ist der Fonds dennoch erforderlich?

Ingeborg Esser:
Der Selbsthilfefonds ist Ausdruck der Solidarität der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung. Er wird in Selbstverantwortung und Selbstverwaltung entsprechend dem Grundgedanken der Gründungsväter der genossenschaftlichen Idee geführt. Hierzu bedarf es keines originären materiellen Erfordernisses. Die Selbsthilfeeinrichtung unterstreicht dabei das verantwortungsbewusste und auf Dauer ausgerichtete wirtschaftliche Handeln: Genossenschaften mit Spareinrichtung wirtschaften in Generationen! Dies kommt selbstverständlich den Erwartungen der Marktteilnehmer, den Sparern und Mitgliedern der Genossenschaft, entgegen. Der Selbsthilfeeinrichtung kommt damit eine wichtige marketingunterstützende Funktion bei der Neugewinnung von Sparern zu.

Biallo.de:
Kann man Ihrer Einschätzung nach den Selbsthilfefonds mit dem Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken vergleichen?

Esser: Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung ihre Verpflichtungen aus Einlagen nicht erfüllen kann, wird der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Eine Begrenzung der Einlagensicherung ist im Statut nicht vorgesehen. Ein formaler Rechtsanspruch von Seiten der Genossenschaft oder der Sparer besteht jedoch nicht. Die Mittel des Fonds dürfen nur zur Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung verwendet werden. Im Ergebnis ist die materielle Sicherheit der Einlagen für den Sparer bei beiden Sicherungssystemen gegeben.
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Biallo.de: Welches Sicherungssystem halten Sie persönlich für sicherer: Das der Banken oder das der Bau- und Sparvereine?

Esser: Von ihrem Geschäftsmodell her sind die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung Wohnungsunternehmen. Sie haben von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwar eine Bankerlaubnis gemäß Paragraph 32 Kreditwesengesetz (KWG) zur Hereinnahme von Spareinlagen, was die Genossenschaften formal zu Kreditinstituten im Sinne des KWG macht. Die Spareinlagen werden aber ausschließlich als Finanzierungsmittel im eigenen Wohnungsbestand und nicht zur Kreditvergabe an Dritte eingesetzt. Die Spareinrichtung ist somit ein Finanzierungsinstrument, entsprechend der genossenschaftlichen Tradition "Sparen, Bauen, Wohnen".

Dies muss deshalb ausdrücklich betont werden, um aufzuzeigen, dass die Risikosituation der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung eine grundsätzlich andere – d. h. günstigere – ist, als dies bei Geschäftsbanken anzutreffen ist. Der Immobilienbestand der Wohnungsgenossenschaften macht durchschnittlich rund 80 bis 90 Prozent der Bilanzsumme aus, und dient den Sparern vorrangig als Sicherheit.

Der Selbsthilfefonds der Spareinrichtungen dient somit als zweites Sicherungsinstrument, als doppelter Boden. Bei den dem Einlagensicherungsfonds deutscher Banken angeschlossenen Instituten ist die Werthaltigkeit der Aktivwerte gegenüber dem Wohnimmobilienbestand der Wohnungsgenossenschaften deutlich geringer einzustufen. Und: Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung sind keine Handelsbuchinstitute - Spekulationsgeschäfte werden von diesen Unternehmen nicht getätigt!

Ein erheblich risikoärmeres Geschäftsmodell verbunden mit einem leistungsfähigen Einlagensicherungssystem spricht also deutlich für die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung.

Biallo.de:
Gibt es ein Frühwarnsystem, das drohende Gefährdungen oder Schieflagen anzeigen kann?

Esser: Der GdW hat gemeinsam mit seinen regionalen Prüfungsverbänden und den Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung seit mehreren Jahren ein sehr effektives, kennzahlenbasiertes und über die genossenschaftliche Prüfung gestütztes Risikofrühwarnsystem eingerichtet. Dies soll wirtschaftliche Negativentwicklungen frühzeitig erkennen helfen, so dass nach Wegen der Ergebnisverbesserung gesucht werden kann. Dieses Frühwarnsystem soll verhindern, dass überhaupt jemals ein Sicherungsfall eintritt.

Biallo.de:
Im Fall der Fälle: An wen erstattet der Selbsthilfefonds im Insolvenzfall - an den Anleger oder an die Genossenschaften?

Esser: Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtungen aus Einlagen nicht erfüllen kann, so wird der Selbsthilfefonds eingesetzt. Der Einsatz der Mittel liegt im Ermessen der Sicherungseinrichtung. Die Sicherung der Einlagen gegenüber den einzelnen Sparern steht im Vordergrund. Die Selbsthilfeeinrichtung kann zum Schutz der Einleger vor Verlusten aber auch Maßnahmen zur Stützung der Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung treffen, insbesondere zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens und damit den Bestand des "Instituts" sichern. Eine ähnlich der gesetzlichen Einlagensicherung definierte Leistungsfrist an die Sparer sieht das Statut des Selbsthilfefonds nicht vor.
Zur Person:

Ingeborg Esser ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin. Sie gehört der Geschäftsführung des GdW, also des Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen an. Die deutschen Bau-und Sparvereine sind Mitglieder des dortigen Sicherungsfonds, den Frau Esser leitet.
Leserkommentare
03.11.2010 21:55 Uhr - von JEHjeh
Als ob
die GdW nicht Eigenwerbung betreiben würde..... Wenn ich sowas lese "Die Spareinlagen werden aber ausschließlich als Finanzierungsmittel im eigenen Wohnungsbestand" bekomme ich das kot***. Dann kommt für Mieter noch eine Mieterhöhung?!? Moral- fehlanzeige.
01.11.2010 18:41 Uhr - von Jürgen Keitel, Garbsen
Selbsthilfefonds des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW)
Eine ähnlich der gesetzlichen Keine klaren Antworten auf die gestellten Fragen. Vor den Bau- und Sparvereinen kann nur gewarnt werden. Die nachstehend aufgeführte Teilantwort sollte allen zu denken geben: " Eine ähnlich der gesetzlichen Einlagensicherung definierte Leistungsfrist an die Sparer sieht das Statut des Selbsthilfefonds nicht vor."
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Foto: Ingeborg Esser ID:4529
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