Biallo.de: Den Selbsthilfefonds des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) gibt es seit 1974, ohne dass er bislang in Anspruch genommen wurde. Warum ist der Fonds dennoch erforderlich?
Ingeborg Esser: Der Selbsthilfefonds ist Ausdruck der Solidarität der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung. Er wird in Selbstverantwortung und Selbstverwaltung entsprechend dem Grundgedanken der Gründungsväter der genossenschaftlichen Idee geführt. Hierzu bedarf es keines originären materiellen Erfordernisses. Die Selbsthilfeeinrichtung unterstreicht dabei das verantwortungsbewusste und auf Dauer ausgerichtete wirtschaftliche Handeln: Genossenschaften mit Spareinrichtung wirtschaften in Generationen! Dies kommt selbstverständlich den Erwartungen der Marktteilnehmer, den Sparern und Mitgliedern der Genossenschaft, entgegen. Der Selbsthilfeeinrichtung kommt damit eine wichtige marketingunterstützende Funktion bei der Neugewinnung von Sparern zu.
Biallo.de: Kann man Ihrer Einschätzung nach den Selbsthilfefonds mit dem Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken vergleichen?
Esser: Besteht die Gefahr, dass eine
Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung ihre Verpflichtungen aus Einlagen nicht erfüllen kann, wird der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Eine Begrenzung der Einlagensicherung ist im Statut nicht vorgesehen. Ein formaler Rechtsanspruch von Seiten der Genossenschaft oder der Sparer besteht jedoch nicht. Die Mittel des Fonds dürfen nur zur Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung verwendet werden. Im Ergebnis ist die materielle Sicherheit der Einlagen für den Sparer bei beiden Sicherungssystemen gegeben.