Ihre Bank oder Sparkasse hat keinen eigenen Kundenanwalt? Dann helfen die Ombudsleute bei den jeweils zuständigen Verbänden weiter
Fehler sind zwar ärgerlich, aber unvermeidbar, auch bei Banken und Sparkassen. Kann man sich mit seiner Bank jedoch nicht einigen, muss man nicht gleich vor Gericht ziehen und teure Anwaltskosten in Kauf nehmen muss, um seine Ansprüche durchzusetzen. Es helfen auch die Streitschlichtungsstellen und Ombudsleute bei den diversen Bankenverbänden weiter – und zwar kostenlos. Deren Entscheidungen sind für die Banken und Sparkassen zumeist bis zu einer gewissen finanziellen Größenordnung bindend.
Hier finden Sie eine Übersicht über ausgewählte außergerichtliche Streitschlichtungssysteme von Banken in Deutschland:
1. Ombudsleute der privaten Banken
Bundesverband deutscher Banken
Postfach 040307, 10062 Berlin
www.bankenombudsmann.de
2. Ombudsmann der öffentlichen Banken
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
Postfach 110272, 10832 Berlin
www.voeb.de
3. Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Schellingstraße 4, 10785 Berlin
www.bvr.de
4. Deutscher Sparkassen- und Giroverband Schlichtungsstelle
Charlottenstraße 47, 10117 Berlin
www.dsgv.de