Auch Banken verunsichern ihre Kunden derzeit mit neuen Geschäftsbedingungen. Hinter den verklausulierten Formulierungen verstecken sich wichtige Veränderungen im innereuropäischen Zahlungsverkehr. Was sich jetzt alles bei Konto, Überweisung, Lastschrift und Co. ändert.
Die Umsetzung der EU-Bankrichtlinie in nationales Recht ist für Verbraucher eine echte Herausforderung. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Banken derzeit millionenfach an ihre Kunden verschicken, sind in nur schwer verständlichem Juristendeutsch verfasst. „Um auf Nummer Sicher zu gehen, haben viele Geldinstitute einfach den Gesetzestext 1:1 wiedergegeben“, kritisiert Jana Brockfeld vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die einheitlichen Standards für die Sepa-Zone (Single Euro Payments Area) treten bereits am 30. Oktober in Kraft.
EU-Überweisungen: Bisher hatten die Banken für eine Sepa-Überweisung fünf Tage Zeit. Ab 1. November wird die Laufzeit gesetzlich auf drei Tage gekürzt. Von 2012 an müssen dann alle Zahlungsaufträge in Euro innerhalb eines Geschäftstages ausgeführt werden. Kleiner Wermutstropfen für Zinsjäger: „Die Fristen gelten für Girokonten, nicht aber für Tagesgeldkonten“, sagt Steffen Steudel vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
IBAN: Kontonummer und Bankleitzahl werden auf dem Überweisungsformular künftig von der 22-stelligen persönlichen Bankkontonummer, der so genannten IBAN (International Bank Account Number) abgelöst. Bis zum 31. Dezember 2012 kann aber noch nach dem alten System überwiesen werden. Übrigens: Ihre persönliche IBAN-Nummer steht bereits jetzt auf ihren aktuellen Kontoauszügen.
Lastschriften für Europa: Auch beim Lastschriftverfahren gibt es demnächst ein einheitliches europäisches System. „Ab dem 1. November werden alle inländischen Banken das neue Sepa-Lastschriftverfahren anbieten“, so Steudel. Das System ermöglicht künftig auch, Bestellungen aus dem EU-Ausland per Lastschrift zu bezahlen. Vorteil für den Verbraucher: Sepa-Lastschriften können bis acht Wochen ab dem Belastungstermin widerrufen werden. „Allerdings laufen in der Übergangszeit altes und neues Verfahren parallel. Bei herkömmlichen, inländischen Lastschriften gilt noch immer die sechswöchige Widerrufsfrist“, warnt Verbraucherschützerin Brockfeld.
Beweislast: Betrugsopfer haben künftig bessere Karten. Wurden autorisierte Buchungen mit einer kopierten Geldkarte oder gefälschten Lastschrift getätigt, mussten Kunden dies bisher mühselig nachweisen oder auf die Kulanz ihrer Bank hoffen. Künftig ist die Bank in der Beweispflicht und muss für den Schaden aufkommen.
Ausnahme: Bei grob fahrlässiger Verletzung der Aufbewahrungs- bzw. Sorgfaltspflicht (z.B. wenn Pin-Nummer und Karte zusammen verloren oder gestohlen wurden) haftet nach wie vor der Kunde für den entstandenen Schaden.
Kreditkarten: Als echte Verbraucherfalle könnte sich jedoch die neue Laufzeitregelung für Kreditkarteninstitute entpuppen. Visa, Mastercard und Co. dürfen künftig auch Kredite mit zwölf Monaten Laufzeit gewähren. Kreditkarteninstitute könnten diese Regelung nutzen, um Kunden gezielt mit überzogenen Zinsen abzuzocken. „Vor allem bei Kreditkartenkonten mit Teilzahlung sollten Kunden unbedingt die Zinskonditionen im Auge behalten“, rät Verbraucherschützerin Brockfeld.