"Für den Kunden ändert sich nichts, im Entschädigungsfall erfolgt dies weiterhin aus einer Hand", stellt Thomas Schlüter, Sprecher des Bankenverbandes klar. Denn die deutschen Banken finanzierten ohnehin beide Systeme: die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) und den freiwilligen Einlagensicherungsfonds, in den rund 180 Institute einzahlen.
Umsetzung europäischen Rechts
Bei dem am Mittwoch gefassten Kabinettsbeschluss handelt es sich nicht um eine nationale Entscheidung, sondern um die Umsetzung europäischen Rechts. Im Herbst 2008 hatten die EU-Finanzminister eine einheitliche Anhebung der Einlagensicherung beschlossen. Die Niederlande erhöhte sie im Oktober 2008 zeitlich begrenzt bis 6. Oktober 2009 auf 100.000 Euro. Eine Folgeregelung gibt es noch nicht.
In Deutschland sind aktuell bislang 90 Prozent der Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften bis zu einem Gegenwert von maximal 20.000 Euro gesetzlich gesichert. Die Einlagen bei deutschen Instituten erfahren allerdings eine ergänzende Absicherung, etwa durch den Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes, aber auch des Bundesverbands öffentlicher Banken für den Sparkassensektor. Sie setzt dort ein, wo die gesetzliche Sicherung endet.
Unbegrenzte Absicherung – allerdings mit Ausnahmen
Faktisch führte dies zu einer unbegrenzten Absicherung für Einlagen bei Banken, die diesen Einrichtungen angehören. Beim Einlagensicherungsfonds gibt es allerdings Ausnahmen für Niederlassungen ausländischer Banken wie die ICICI- oder Parex-Bank, dort gilt zunächst die gesetzliche Sicherung des Mutterlandes dieser Niederlassungen.
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Einlagensicherung
Parex und Co. mit Besonderheiten
In den Turbulenzen der letzten Monate auch am deutschen Finanzmarkt war die Sicherheit dieses Fonds mehrmals in Frage gestellt, weshalb zunächst der „Merkel-Schirm“ als zusätzliche Sicherung aufgespannt worden war.
Mit der Neuregelung gibt es ab Ende Juni also eine höhere gesetzliche Grundabsicherung für Kunden deutscher Banken sowie eine mittelbare Entlastung der zusätzlichen Sicherungseinrichtungen. Vermutlich werden die Banken künftig mehr in den EdB und weniger in den Einlagensicherungsfonds einzahlen müssen.