Ein vergleichbares Beispiel fand sich kürzlich in der Financial Times Deutschland. Bei Medikamenten sei die Formulierung „nicht über 25 Grad lagern“ seitens der zuständigen Behörden vorgegeben; es dürfe daher im Beipackzettel nicht heißen, das Medikament könne „bei abweichenden Temperaturen unter Umständen einen Effizienzverlust aufweisen“. Unter der ersten Formulierung kann man sich genau etwas vorstellen, unter der zweiten nicht – aber genau solche Formulierungen finden sich offenbar in den Infoblättern zuhauf.
Die Produktinformationsblätter sind „Beipackzettel“ zu Wertpapieren, die im Rahmen einer Anlageberatung von Banken und Finanzdienstleistern empfohlen werden. Die Informationen müssen rechtzeitig vor Abschluss des Geschäfts dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden – etwa, indem der Bankberater seinem Kunden das Schriftstück in die Hand drückt oder indem er ihn auf eine Fundstelle im Internet verweist. Kunden von Direktbanken, die ohne Beratung Wertpapiere kaufen und verkaufen, müssen kein Infoblatt erhalten. Allerdings bieten manche Institute, wie etwa die ING-Diba oder Cortal Consors, die Papiere auf freiwilliger Basis an.
Wesentliche Punkte: Risiken, Renditechancen, Kosten
Die Infoblätter dürfen maximal zwei bis drei Seiten lang sein und sollen in aller Kürze einen Überblick über die wichtigsten Details und Eigenschaften eines Anlageprodukts bieten – bei komplexen Produkten kein leichtes Unterfangen. Dazu zählen insbesondere Informationen über die Risiken der empfohlenen Geldanlage, die Renditenchancen und – ganz wichtig – die Kosten des Produkts. Die Finanzdienstleister haben aber bisher großen Gestaltungsspielraum, wie sie die inhaltlichen Vorgaben erfüllen.
Die
Produktinformationsblätter gelten nur für Wertpapiere, also zum Beispiel Aktien, Zertifikate und Anleihen. Für Investmentfonds im besonderen greifen die EU-Vorschriften für das „Key Investor Information Document“ (KID), zu deutsch „Wesentliche Anlegerinformation“, die etwa bei den Angaben zum Risiko der Anlage detailliertere Vorschriften vorsehen. Das Dokument ersetzt den sogenannten vereinfachten Verkaufsprospekt.