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13.11.2011 15:03

Produktinformationsblätter

Zu kompliziert und zu wenig konkret

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Seit Juli müssen Banken ihren Kunden bei einer Anlageberatung in Wertpapieren ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen, wenn sie eine Kaufempfehlung aussprechen. In ihrer bisherigen Form taugen sie offenbar nicht viel, beklagt auch die Finanzaufsicht Bafin, die Infoblätter untersucht hat.
Produktinformationsblätter Zu kompliziert und zu wenig konkret Finanzportal Biallo.de
Papier ist geduldig
Zu kompliziert geschrieben und zu wenig konkret gerade bei den Kosten der Geldanlage – das sind die Hauptkritikpunkte der Bafin an den „Beipackzetteln“. Sie hat seit dem 1. Juli 2011 – dem Start der Gesetzespflicht – eine „repräsentative Anzahl an Informationsblättern von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten zu unterschiedlichen Finanzinstrumenten“ unter die Lupe genommen, so die Bafin auf Anfrage von biallo.de. „Die Überprüfung der Informationsblätter ergab, dass sie nur eingeschränkt vergleichbar sind“, sagte Bafin-Abteilungsleiter Günter Birnbaum der Zeitung „Die Welt“. Birnbaum äußerte sich öffentlich allerdings nicht dazu, welche Finanzdienstleister mit ihren Beipackzetteln besonders gut oder schlecht abgeschnitten haben.

Kreditwirtschaft lehnt Kommentar zu der Kritik ab


Die von der Bafin aufgezeigten Probleme mit den Beipackzetteln seien „nicht akzeptabel“, kritisierte auch das Bundesverbraucherschutzministerium. Es könnte nun mit dem Finanzministerium demnächst genauere Anforderungen an die Beipackzettel per Rechtsverordnung festlegen. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), der Spitzenverband der deutschen Bankenverbände, lehnte einen Kommentar zur Kritik an den Infoblättern ab.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert im übrigen schon seit geraumer Zeit einheitliche Standards und sehr konkrete Vorgaben für die Produktinformationsblätter (PIB), da sonst die Vergleichbarkeit von Produkten für Kunden nicht möglich sei. Sie verlangen daher Standardformulierungen für bestimmte Sachverhalte.
Gesamten Vergleich anzeigenTagesgeld Betrag: 10.000 €, Laufzeit: 3 Monate
  Tagesgeld-Anbieter Zinssatz Zins-
ertrag
Einlagen-
sicherung
 
1
Cortal-Consors
2,60%   65 € 100% 
2
MoneYou
2,55% 64 € 100% 
3
Bank of Scotland
2,40% 60 € 100% 
4
Audi-Bank direct
2,30%   58 € 100% 
  Volkswagen-Bank direct
2,30%   58 € 100% 
Datenstand: 21.05.2012
Sämtliche Angaben ohne Gewähr
 französische Einlagensicherung, Rest über BdB
 nur für Neukunden
 britische Einlagensicherung, Rest über BdB
 deutsche Einlagensicherung
 europäische Einlagensicherung
 Online-Konditionen
Ein vergleichbares Beispiel fand sich kürzlich in der Financial Times Deutschland. Bei Medikamenten sei die Formulierung „nicht über 25 Grad lagern“ seitens der zuständigen Behörden vorgegeben; es dürfe daher im Beipackzettel nicht heißen, das Medikament könne „bei abweichenden Temperaturen unter Umständen einen Effizienzverlust aufweisen“. Unter der ersten Formulierung kann man sich genau etwas vorstellen, unter der zweiten nicht – aber genau solche Formulierungen finden sich offenbar in den Infoblättern zuhauf.

Die Produktinformationsblätter sind „Beipackzettel“ zu Wertpapieren, die im Rahmen einer Anlageberatung von Banken und Finanzdienstleistern empfohlen werden. Die Informationen müssen rechtzeitig vor Abschluss des Geschäfts dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden – etwa, indem der Bankberater seinem Kunden das Schriftstück in die Hand drückt oder indem er ihn auf eine Fundstelle im Internet verweist. Kunden von Direktbanken, die ohne Beratung Wertpapiere kaufen und verkaufen, müssen kein Infoblatt erhalten. Allerdings bieten manche Institute, wie etwa die ING-Diba oder Cortal Consors, die Papiere auf freiwilliger Basis an.

Wesentliche Punkte: Risiken, Renditechancen, Kosten

Die Infoblätter dürfen maximal zwei bis drei Seiten lang sein und sollen in aller Kürze einen Überblick über die wichtigsten Details und Eigenschaften eines Anlageprodukts bieten – bei komplexen Produkten kein leichtes Unterfangen. Dazu zählen insbesondere Informationen über die Risiken der empfohlenen Geldanlage, die Renditenchancen und – ganz wichtig – die Kosten des Produkts. Die Finanzdienstleister haben aber bisher großen Gestaltungsspielraum, wie sie die inhaltlichen Vorgaben erfüllen.

Die Produktinformationsblätter gelten nur für Wertpapiere, also zum Beispiel Aktien, Zertifikate und Anleihen. Für Investmentfonds im besonderen greifen die EU-Vorschriften für das „Key Investor Information Document“ (KID), zu deutsch „Wesentliche Anlegerinformation“, die etwa bei den Angaben zum Risiko der Anlage detailliertere Vorschriften vorsehen. Das Dokument ersetzt den sogenannten vereinfachten Verkaufsprospekt.
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1 MoneYou
2,95 %
2 VTB Direktbank
2,80 %
3 Deniz-Bank
2,70 %
4 Bank of Scotland
2,60 %
5 Grenke Bank
2,50 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro

Tagesgeld Konditionen

1 Cortal-Consors
2,60 %
2 MoneYou
2,55 %
3 Bank of Scotland
2,40 %
4 Audi Bank direct
2,30 %
5 Volkswagen-Bank direct
2,30 %
Laufzeit:3 Monate; Betrag 10.000 Euro

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