Zwei von drei Banken und Sparkassen missachten gegenüber ihren Kunden die Pflicht, Provisionen offenzulegen. Und nur in zwei Prozent der Fälle zeigten sich die Banken wirklich transparent und informierten in Euro und Cent. Das belegt eine Untersuchung der deutschen Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV).
Wie viel kassieren Banken für die Vermittlung eines Anlageprodukts? Kunden erhalten darüber sehr häufig keine oder nur unvollständige Informationen, bemängeln die deutschen Verbraucherzentralen. „Dieses Auskunft ist aber von zentraler Bedeutung, denn nur dann kann ein Kunde wirklich einen Preis- und Leistungs-Vergleich anstellen“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Die Verbraucherschützer fordern daher, dass der Gesetzgeber künftig festschreibt, dass Banken, aber auch Freie Vermittler ihre Kunden vorvertraglich Auskunft geben müssen über die Provisionen, die sie für die Vermittlung von sämtlichen Finanzprodukten kassieren – und zwar in Euro und Cent, aufgeschlüsselt nach Finanzprodukt und Jahr. Der VZBV fordert eine klare und einheitliche Regelung zur Offenlegung von Provisionen und sonstigen Vertriebsanreizen, damit Verbraucher den wahren Preis von vermeintlich kostenlosen Finanzberatungen erkennen können. Auch Bestandspflegeprovisionen, die erst im Nachhinein fließen und daher zum Verkaufszeitpunkt meist nicht feststehen gehören laut Verbraucherschützer nachträglich veröffentlicht. „Das könnte sehr einfach im Rahmen der jährlichen Depotabrechnung erfolgen“, sagt Nauhauser.
172 Antworten von Banken ausgewertet
Im April 2011 hatten die Verbraucherzentralen private Anleger aufgerufen, ihre Banken und Sparkassen um eine Auflistung der Provisionen zu bitten, die sie für konkrete Anlageempfehlungen erhalten haben. Die Untersuchung sollte helfen, die versteckten Anreize im Vertrieb von Finanzprodukten für Verbraucher transparent zu machen. 280 Kunden informierten die Verbraucherzentralen über ihre Anfragen. In 172 Fällen lagen die Antworten der Banken vor. Doch in mehr als der Hälfte der Schreiben wird die Auskunft über die Provisionen ganz oder teilweise verweigert. Die Begründungen sind laut Verbraucherschützern vielfältig und reichen vom Hinweis auf den hohen Arbeitsaufwand bis zum Verweis auf Informationen im Internet. In rund einem Drittel der untersuchten Fälle informierten Banken und Sparkassen zwar über Provisionen, allerdings größtenteils völlig unzureichend. „Das sind denkbar schlechte Voraussetzungen, um verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen“, kritisiert VZBV-Chef Gerd Billen. „Das Spiel mit verdeckten Karten muss endlich ein Ende haben.“
Eine Sparkasse, die HVB sowie die Deutsche Bank waren am offensten
Nur vier Geldinstitute legten die Vergütungen in klarer, verständlicher und eindeutiger Weise offen. Als besonders transparent erwiesen sich die Sparkasse Hannover, die Hypovereinsbank sowie die Deutsche Bank in zwei Fällen.
Dabei gibt es zumindest für wichtige Teilbereiche eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): In einem Grundsatzurteil hatte er bereits im Dezember 2006 in Bezug auf Kommissionsgeschäfte geurteilt, dass Verbraucher erfahren müssen, welche Vergütungen Banken für eine Finanzvermittlung erhalten. Nur so könnten die Kunden einschätzen, wie groß das Eigeninteresse ihrer Bank an einer konkreten Anlageempfehlung ist (Az: XI ZR 56/05).
Der VZBV fordert den Bundestag auf, die einschlägige BGH-Rechtsprechung gesetzlich zu verankern und sie auf alle Finanzgeschäfte gegenüber Verbrauchern auszuweiten. Denn bisher wird zwischen Kommissionsgeschäft - die Banken treten als Vermittler auf und erhalten dafür eine Provision- und Festpreisgeschäft unterschieden. Beim Festpreisgeschäft erwerben die Banken die Wertpapiere zunächst auf eigene Rechnung und verkaufen sie dann an Kunden weiter.
Die BGH-Rechtsprechung bezieht sich bislang nur auf Kommissionsgeschäfte „Für Verbraucher ist diese Unterscheidung aber nicht relevant und nur schwer nachzuvollziehen“, sagt Niels Nauhauser. In einem Viertel der Fälle lehnten die Kreditinstitute die Offenlegung der Provisionen mit der Behauptung ab, beim Produktvertrieb habe es sich um Festpreisgeschäfte gehandelt. Ob die Behauptung von Festpreisgeschäften stimmt, ist nach Meinung der Verbraucherschützer aber nicht nachzuvollziehen.
Tipp: Achten Sie beim Beratungsgespräch in der Bank darauf, dass ihr Kundenbetreuer sie dezidiert über die Kosten der Geldanlage informiert. Und fragen Sie nach, wenn er sich herauszuwinden versucht. Bei Kommissionsgeschäften sind sie zur Offenheit verpflichtet. Details dazu, in welcher Form genau die Banken zu informieren haben, sind derzeit aber noch umstritten. Sie werden daher häufig nur prozentuale Kostenangaben erhalten und über Bestandsprovisionen nur sehr allgemein informiert werden.