Das Geld darf auf verschiedene Weise investiert werden. Besonders gängig sind das Sparen mit Aktienfonds oder einem Bausparvertrag. Das kommt nicht von ungefähr, denn beide Anlageformen werden vom Staat über die Arbeitnehmersparzulage besonders gefördert. Gleiches gilt für Belegschaftsaktien des eigenen Unternehmens und die Tilgung eines Baukredits. Wer einen Baukredit abzahlt, sollte seine VL-Raten für die Schuldentilgung nutzen – eine bessere Rendite gibt es kaum, denn sie entspricht dem eingesparten Schuldzins. Daneben können Banksparverträge oder Kapitallebensversicherungen zwar ebenfalls mit VL bespart werden, doch auf diese Verträge gibt es keinen Staatsbonus.
Mit staatlicher Förderung ist das VL-Sparen besonders interessant. Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie nur dann, wenn Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei Aktienfondssparplänen beträgt die Förderung maximal 80 Euro pro Jahr bei einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro – oder 20 Prozent der Einzahlungen von maximal 400 Euro jährlich.
Bei Bausparverträgen und der über VL finanzierten Tilgung eines Baukredits beträgt die Zulage maximal 43 Euro pro Jahr – oder neun Prozent auf maximal 470 Euro jährlich. Wichtig: Hier darf das Einkommen 17.900 Euro nicht überschreiten. Bei Verheirateten gelten die doppelten Summen. Eine Kombination beider Förderungen ist möglich, wenn man einen Aktienfondssparplan und einen Bausparer abschließt. Beim Bausparvertrag können Sparer neben der Arbeitnehmersparzulage außerdem noch die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent kassieren, sofern man weitere maximal 512 Euro (Verheiratete das Doppelte) pro Jahr aus eigener Tasche einzahlt. Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie liegen übrigens höher, nämlich bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro (für Verheiratete das Doppelte).
Die VL-Sparverträge laufen üblicherweise sechs Jahre, daran schließt sich eine Wartefrist von bis zu einem Jahr an. Erst danach erhalten Sie das angesparte Geld ausbezahlt. Idealerweise schließt man in der Wartefrist gleich den nächsten Sparvertrag ab, auf den die Zahlung ihres Arbeitgebers weiterfliessen.