Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Sehr viele machen von diesem Recht aber keinen Gebrauch. Dabei schenken Arbeitgeber ihren Angestellten bis zu 40 Euro im Monat für den privaten Kapitalaufbau. Der Gehaltszusatz fließt entweder in einen Bank- oder Aktienfondssparplan, einen Bausparvertrag oder in die Tilgung eines Baudarlehens. Liegt das Einkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen, spendiert der Staat zusätzlich Prämien. Man kann bis zu drei verschiedene Fördermittel gleichzeitig kassieren.
Funktionsweise: Arbeitnehmer schließen einen VL-Sparvertrag ihrer Wahl ab. Der Chef überweist das Geld direkt an den Anbieter. Die Sparzeit beträgt sechs Jahre plus Wartezeit bis Jahresende, anschließend ist das Kapital frei verfügbar. Ausnahmen bilden Tarifverträge, z.B. in der IG-Metall, die die VL-Leistungen an die betriebliche Altersvorsorge binden. „Hier sind Auszahlungen erst im Rentenalter möglich“ erläutert Thomas Bieler von der ING-Diba.
Staatliche Förderung: Besonders attraktiv ist VL-Sparen, wenn Anspruch auf staatliche Fördermittel besteht. Für Bausparverträge gibt es jährlich bis zu 42,30 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage, vorausgesetzt das Einkommen ist nicht höher als 17.900 Euro /35.800 Euro (Ledige/Ehepaare). Bausparer erhalten außerdem Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro im Jahr, sofern ihre Einkünfte 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro nicht überschreiten. Für Aktienfonds spendiert der Staat bis zu einem Jahresbrutto Einkommen von 20.000 Euro /40.000 Euro zusätzlich 80 Euro Sparzulage. Der Verdienst kann sogar über den Einkommensgrenzen liegen, denn Werbungskosten, Sonderausgaben und nicht berücksichtigte Kinderfreibeträge sind davon abziehbar. „Die Zulage vom Staat müssen VL-Sparer jährlich mit der Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt beantragen“, erläutert Panagiotis Siskos vom Fondsverband BVI. Man kann alle drei Zulagen von bis zu 167 Euro gleichzeitig vereinnahmen. Dazu sind Einzahlungen in einen VL- Fonds und einen Bausparvertrag nötig. Die VL-Gelder des Arbeitgebers reichen dafür jedoch nicht. Erforderlich sind jährliche Sparleistungen von 400 Euro in den Fonds und 982 Euro in den Bausparvertrag.
Banksparplan: Risikoscheue Sparer profitieren von einer sicheren Verzinsung. Die Stiftung Warentest ermittelte kürzlich für Banksparpläne Renditen von 3,5 bis 4,2 Prozent. Gute Angebote kommen aktuell von den PSD-Banken, der Stadtsparkasse Düsseldorf und der Aachener Bank. Banksparpläne sind gebührenfrei; variable Zinsen eröffnen bei steigendem Marktzins die Chance auf höhere Renditen. Aber es gibt keine staatliche Förderung.
Fondssparplan: Aktienfonds eignen sich für VL-Sparer, die chancenreich anlegen wollen und keine Kursrisiken scheuen. Werden mehrere VL-Verträge hintereinander angespart, sind laut BVI Durchschnittsrenditen von 7,7 Prozent drin. „Berufsanfänger und Geringverdiener profitieren aufgrund des noch geringen Einkommens zusätzlich von der Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 20 Prozent der Sparleistung“, betont Siskos. Dadurch könne sich die Rendite bezogen auf den Eigenbeitrag auf über zehn Prozent steigern.
Bausparvertrag: Bei Einhaltung der Einkommensgrenzen winken Bausparern sichere Zinsen und Doppelförderung durch Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie. Wichtig ist, dass reine Sparverträge hohe Guthabenzinsen und einen Bonus bei Darlehensverzicht zahlen, die Bausparsumme niedrig ist und die Kosten gering. Mit Fördergeldern sind Renditen bis zu fünf Prozent drin, ohne Fördergelder höchstens drei Prozent.
Hypothekendarlehen: VL-Gelder können Immobiliendarlehen schneller zurückführen. Das spart je nach Darlehenszins oft mehr als VL-Sparer alternativ mit einer Geldanlage erwirtschaften können. Fließen monatlich 40 Euro zusätzlich auf das Kreditkonto, sinkt die Restschuld eines Zehnjahresdarlehens mit 4,5 Prozent Effektivzins um 6.019 Euro. Urteil der Stiftung Warentest: „Eine lukrativere Geldanlage gibt es nicht.“
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