Die deutsche Inflationsrate hat wieder angezogen, zuletzt lag sie bei 2,5 Prozent. Im langjährigen Mittel sind Inflationsraten um die zwei Prozent üblich für Deutschland. Diese scheinbar geringe Inflationsrate ist aber bereits Gift für Vorsorgeguthaben. Sie zehrt Teile des Grundkapitals sowie des Zinsgewinns auf. Vorsorgesparer müssen daher bei der Berechnung des finanziellen Bedarfs im Rentenalter unbedingt die jährliche Geldentwertung berücksichtigen. Andernfalls droht trotz jahrelanger Sparbemühungen eine Finanzlücke. Das zukünftige Einkommen sollte nicht nach aktueller Kaufkraft geplant werden, denn eine Zusatzrente nach heutigem Stand ist später weniger wert als gegenwärtig. Schon zwei Prozent jährliche Inflation bewirken, dass 1.000 Euro Ersparnis in 20 Jahren nur noch einen Gegenwert von 673 Euro besitzen, binnen dreißig Jahren halbiert sich beinahe die Kaufkraft.
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Beitragsdynamik oder höherer Anfangsbetrag?
Zwei Wege zum Inflationsausgleich bieten sich an: Sparpläne mit jährlicher Beitragsdynamik oder ein gleichbleibender Sparbeitrag, der aber von Anfang an eine höhere Endsumme berücksichtigt. In Frage kommt zum Beispiel eine private Rentenversicherung. Diese kann entsprechend der Inflationsrate eine jährliche Beitragssteigerung vorsehen. Eine Dynamik von maximal drei Prozent dürfte als Inflationsausgleich genügen. Der Charme der Beitragsdynamik liegt darin, dass man mit einem geringeren Anfangsbeitrag einsteigen kann und die Belastung im Lauf der Jahre moderat ansteigt. Da dies zumeist einhergeht mit entsprechenden Gehaltssteigerungen ist die Anhebung oft gut verkraftbar. Andererseits verursachen regelmäßige Beitragssteigerungen hohe Vertragskosten, da jede Beitragsänderung von der Assekuranz wie ein Neuabschluss betrachtet und mit entsprechenden Kosten versehen wird.
Bei Bank- und Fondssparplänen, die keine Einzahldynamik vorsehen, ist das Sparergebnis im vorhinein entsprechend höher anzusetzen. Dazu ist eine Hochrechnung nötig. Beispiel: Angenommen, ein Sparer möchte aus heutiger Sicht 400 Euro private Zusatzrente im Alter erhalten, dann benötigt er auf die Distanz von zwanzig Jahren und bei zwei Prozent durchschnittlicher Inflation einen Auszahlbetrag von 600 Euro pro Monat, um die heutige Kaufkraft zu erhalten. Auf Sicht von dreißig Jahren sind bereits 720 Euro notwendig. Diese Variante erfordert zwar höhere Beitragslasten von Anfang an, hat aber den Vorteil, dass die Beiträge während der Vertragslaufzeit nicht mehr steigen und dass die höheren Zahlungen seit Sparbeginn über die Jahre gesehen einen effektiveren Zinseszinseffekt auslösen.
Zur Berechnung des Vorsorgekapitals eignet sich folgende Faustformel: Zwei Prozent Inflationsrate erfordern auf 20-Jahres-Sicht den 1,5-fachen Auszahlbetrag, gemessen an der heutigen Kaufkraft. Auf 30-Jahres-Sicht muss man mit dem 1,8-fachen kalkulieren. Liegt der geplante Rentenbeginn noch später, sollte man in etwa den doppelten Auszahlbetrag einplanen.