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Zinssparen

Wie spart man Steuern bei unterschiedlichen Zinsterminen?

18.09.2008 08:00
Von Max Geißler
Zinsen Geldanlage Verbraucherportal Biallo.de
Festgelder und Sparbriefe sind derzeit sehr lukrativ, denn sie bieten über fünf Prozent Zinsen. Einen Teil davon reklamiert jedoch das Finanzamt für sich. Mit welchen Strategien lässt sich angesichts der drohenden Abgeltungsteuer die Belastung gering halten?
Wer Geld für längere Zeit anlegt, der sollte die Steuerbelastung im Auge behalten. Unterschiedliche Formen der Zinszahlung bei mehrjährigen Festgeldern und Sparbriefen ziehen unterschiedlich hohe Steuerforderungen nach sich. So gibt es Angebote, die die Zinsen jährlich ausschütten und solche, die die Zinsen zwar gutschreiben aber nicht ausschütten, sondern ansammeln.
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„Produkte mit jährlicher Zinszahlung eignen sich für Anleger, die ihren Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft haben oder einen jährlichen Geldzufluss wünschen“, erklärt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. So kann der Anleger jedes Jahr seinen Steuerfreibetrag aufs Neue nutzen. Daneben gibt es Produkte, die jährlich Sparzinsen gutschreiben, sie aber nicht ausschütten, sondern wieder neu anlegen. „Solche Angebote sind interessant, wenn der Anleger die jährlichen Zinsen nicht benötigt, sondern mittels Zinseszinseffekt auf ein hohes Endergebnis hofft“, ergänzt der Bremer Finanzexperte. Außerdem sind Offerten mit Zinsansammlung ratsam, wenn die ausgezahlten Zinsen nur zu einem niedrigeren Zinssatz wieder angelegt werden können.

Eine dritte Sparvariante sind Angebote, bei denen die Zinsen erst am Laufzeitende gutgeschrieben und ausgezahlt werden. Bei solchen Sparformen spricht man auch von abgezinsten Anlagen. Nach Gottschalks Ansicht empfehlen sich solche Sparformen vor allem für Anleger, „deren Freibeträge bereits ausgeschöpft sind“. Anleger würden dann vom vollen Zinseszinseffekt während der Laufzeit profitieren ohne am Ende bei der einmaligen Zinszahlung über einen progressiv höheren Steuersatz bestraft zu werden. Denn künftig gilt unabhängig von der Höhe der Zinserträge der einheitliche Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent.

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Bei ausgeschöpftem Sparerfreibetrag lohnt Zinsansammlung

Zur Verdeutlichung rechnet der Verbraucherschützer folgendes Beispiel vor: Bank A bietet Sparbriefe, die sich mit 5,25 Prozent pro Jahr verzinsen. Es besteht Wahlrecht, ob die Zinsen jährlich gezahlt werden sollen oder am Sparende. Ein Anleger legt 20.000 Euro für 5 Jahre an, sein Steuerfreibetrag ist bereits ausgeschöpft, deshalb wählt er die Zinszahlung zum Laufzeitende. Am Sparende überweist die Bank 5.831 Euro Zinsen. Nach Abzug von Abgeltungsteuer (25 %) und Solizuschlag (5,5 Prozent der Steuer) verbleibt dem Sparer ein Nettoertrag von 4.293 Euro.

Hätte der Sparer die jährliche Zinszahlung gewählt (1.050 Euro p.a.), verblieben ihm 773 Euro nach Abzug von Steuern. Selbst wenn er diesen Ertrag jeweils wieder zu 5,25 Prozent anlegen würde, erzielte er über fünf Jahre lediglich einen Nettoertrag (nach Steuern) von 4.176 Euro – ein Minus von 127 Euro gegenüber der Variante mit Zinsansammlung. Der Unterschied wird noch größer, wenn die Erträge nur zu einem geringen Zinssatz wieder angelegt werden können.

Finanzexperte Gottschalk gibt zu bedenken: „Die Differenzen werden nicht nur umso größer, je höher die Anlagebeträge sind, sie wachsen auch mit der Dauer der Geldanlage.“ Um auf das gleiche Ergebnis wie mit Zinsansammlung zu kommen, müsste der Wiederanlagezins in diesem Beispiel bei 7,13 Prozent liegen – aktuell eine sehr unrealistische Annahme.
 

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