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Abgeltungsteuer

Immobilien werden nicht belastet

07.12.2008 08:00
Von Horst Biallo
Immobilien Steuern Verbraucherportal Biallo.de
Wer eine Immobilie für den Eigenbedarf erwirbt, um diese zu vermieten, ist von der Abgeltungsteuer nicht betroffen. Darauf macht die Wüstenrot Immobilien GmbH aufmerksam. Sie geht davon aus, dass auch deswegen die Immobilie als Instrument der privaten Altersvorsorge noch an Bedeutung gewinnen wird.
Damit die Abgeltungssteuer nicht greift, müssen vermietete Immobilien lediglich für die Dauer der zehnjährigen Spekulationsfrist gehalten werden; bei eigengenutzten Immobilien gibt es in der Regel gar keine Spekulationsfrist. Dann bleiben bei einem Verkauf Wertsteigerungen von Immobilien auch von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer befreit.
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Für die Immobilie als Vorsorge spricht außerdem, dass bei einer Vermietung auch auf Mieteinnahmen keine Abgeltungsteuer fällig wird. Das Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, der im Rentenalter niedriger liegt als während des Erwerbslebens.


Noch ein weiteres Argument spricht für die Immobilie als Kapitalanlage: die wieder zunehmende Geldentwertung. Sie liegt gegenwärtig bei 3,1 Prozent. Seit jeher ist die Flucht in Sachwerte die einzige Möglichkeit, der schleichenden Enteignung durch Inflation zu entgehen, und Sachwerte sind vor allem auch Immobilien.

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Dieser Baufinanzierungs-Rechner kalkuliert für Sie, wie eine Immobilien-Finanzierung aussehen könnte.
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Laufzeit:10 Jahre; Betrag 100.000 Euro
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